SPD und GRÜNE: „Die Kulturförderabgabe steht nicht in Frage!“

In Köln werden seit 2011 wichtige Vorhaben aus der Kulturförderabgabe finanziert z.B. die Busbibliothek, das 1000-Bäume-Pflanzprogramm, die Förderung freier Theater. Der Rechtskonflikt dreht sich aktuell nur noch um die Frage, wie die Steuerpflicht verfahrenstechnisch realisiert werden muss. Sprich, ob der Gast Steuerschuldner und der Hotelier der Steuerentrichtungspflichtige ist oder umgekehrt. Der CDU/FDP-Antrag im Hauptausschuss am 13. Januar ist insoweit überflüssig und wird von SPD und GRÜNEN abgelehnt.

13.01.14 –

„Es geht längst nicht mehr darum, ob eine solche Steuer erhoben werden darf, sondern nur noch um die Gestaltung eines rechtssicheren Verfahrens. Schon das Bundesverwaltungsgericht, aber zuletzt auch das OVG NRW haben ausdrücklich ausgeführt, dass auf entgeltliche private Hotelübernachtungen eine kommunale Aufwandsteuer erhoben werden kann. Damit steht die Kulturförderabgabe für uns nicht mehr in Frage.“, erklärt Martin Börschel (SPD).

Der Rechtskonflikt dreht sich aktuell nur noch um die Frage, wie die Steuerpflicht verfahrenstechnisch realisiert werden muss. Sprich, ob der Gast Steuerschuldner und der Hotelier der Steuerentrichtungspflichtige ist oder umgekehrt. Die Gerichte haben dies bislang unterschiedlich entschieden. In der Sache steht fest, dass der Hotelier gehalten ist, den Betrag an die Stadt weiterzuleiten, entweder als eigene Steuerschuld oder als Entrichtungspflichtiger des Gastes.

„Um diese juristische Frage endlich abschließend klären zu können wird die Stadt Dortmund gegen das OVG-Urteil Revision einlegen. Die Städte sowie die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg werden die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abwarten. Folgerichtig hat die Kölner Stadtkämmerin entschieden, bis dahin die Vollziehung der Steuerbescheide für die Kulturförderabgabe zunächst auszusetzen. Nach endgültiger Klärung der Rechtslage wird sie wieder erhoben und die Satzung angepasst. Dieses Vorgehen wird von der rot-grünen Mehrheit im Rat ausdrücklich unterstützt.“, erläutert Jörg Frank (GRÜNE).

Der CDU/FDP-Antrag im Hauptausschuss am 13. Januar ist insoweit überflüssig und wird von SPD und GRÜNEN abgelehnt.

In Köln werden seit 2011 wichtige Vorhaben aus der Kulturförderabgabe finanziert und von einer breiten Mehrheit unterstützt.
Im Bildungs- und Kulturbereich sind dies die Busbibliothek, der Medienetat und die Samstagsöffnungen der Stadtbibliothek, die Rheinische Musikschule, die Akademie der Künste der Welt, kulturelle Bildungsangebote in Offenen Ganztagsschulen und die Förderung freier Theater. Im Umweltbereich werden das „1000-Bäume-Pflanzprogramm“ sowie das „Stadtklima und Stadtverschönerungsprogramm“ mit der Sicherung des Betriebes der städtischen Brunnen und der zentralen Schmuckbeete finanziert. Darüber hinaus stehen den Bezirksvertretungen jeweils 100.000 Euro für Einzelmaßnahmen zur Verschönerung in den Stadtbezirken zur Verfügung.
Nicht zuletzt werden in 2013 und 2014 KFA-Mittel für Tourismusförderung, Standortmarketing und die Förderung der Kreativwirtschaft verwendet. Ebenso stehen Mittel zur Stärkung des öffentlichen Toilettenangebotes zur Verfügung. Ein wesentlicher Beitrag für mehr Sauberkeit in unserer Stadt.

Die Haushaltsspielräume für wichtige freiwillige Aufgaben sind äußerst eng. Die Mittel der Kulturförderabgabe sind deshalb mit Blick auf die genannten Projekte nicht mehr wegzudenken.

Deshalb muss klar sein: Ohne Kulturförderabgabe wären diese Angebote nicht weiter zu realisieren.

Köln, 13. Januar 2014
Verantwortlich:
Dr. Barbara Lübbecke (SPD-Fraktionsgeschäftsführerin), Jörg Frank (GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer)

 

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