Stadt Köln nimmt Kurs auf nachhaltige Finanzanlagen: „Köln wird zum Vorreiter für klimafreundliches Investieren“

„Wir begrüßen ausdrücklich die neue Anlagerichtlinie für Geld- und Kapitalanlagen der Stadt Köln, die von der Stadtkämmerin im Finanzausschuss vorgelegt wurde. Damit gehört Köln zu den Vorreitern bei der Anlage kommunaler Gelder auf Basis nachhaltiger klimafreundlicher und sozialer Kriterien. Nicht nur Rentabilität, Sicherheit und Liquidität sind zukünftig für Kapitalanlagen entscheidend, sondern gleichrangig die Nachhaltigkeitsziele. Die Richtlinien folgen somit auch der Intention des Ratsbeschlusses zum Klimanotstand aus 2019. und erfüllen unsere grünen Zielsetzungen.“, erklärt Jörg Frank, finanzpolitischer Sprecher der grünen Ratsfraktion.

15.06.20 –

„Wir begrüßen ausdrücklich die neue Anlagerichtlinie für Geld- und Kapitalanlagen der Stadt Köln, die von der Stadtkämmerin im Finanzausschuss vorgelegt wurde. Damit gehört Köln zu den Vorreitern bei der Anlage kommunaler Gelder auf Basis nachhaltiger klimafreundlicher und sozialer Kriterien. Nicht nur Rentabilität, Sicherheit und Liquidität sind zukünftig für Kapitalanlagen entscheidend, sondern gleichrangig die Nachhaltigkeitsziele. Die Richtlinien folgen somit auch der Intention des Ratsbeschlusses zum Klimanotstand aus 2019. und erfüllen unsere grünen Zielsetzungen.“, erklärt Jörg Frank, finanzpolitischer Sprecher der grünen Ratsfraktion.

Die derzeit gültige Anlagerichtlinie aus dem Jahr 2004 wird nun durch eine grundlegend vom Finanzdezernat überarbeitete und modernisierte Anlagenrichtlinie ersetzt.  Die Richtlinie folgt verstärkt der sozialen und ökologischen Gemeinwohlorientierung für alle Kapitalanlagen des Kernhaushalts der Stadt Köln.

Das bedeutet, zukünftig erfolgen keine Kapitalanlagen in fossile Energieträger, Atomenergie, Waffen und Rüstungsgüter. Anlagen werden auf Konformität mit dem United Nations Global Compact geprüft, der den Schutz von Menschen- und Arbeitnehmerrechten einfordert, wie auch ökologische Anforderungen an Unternehmen stellt. Bei Staatsanleihen müssen die Menschen- und Freiheitsrechte in den jeweiligen Staaten gewahrt sein

„Darüber hinaus wird die Verwaltung Finanzanlagen in sogenannte Nachhaltigkeitsfonds konkret prüfen. Das ist eine sinnvolle und notwendige Perspektive.“, so Brigitta von Bülow, Fraktionsvorsitzende und Mitglied des Finanzausschusses.

Nachhaltigkeitsfonds sind Investmentfonds, die anstatt oder in Ergänzung zu reinen Aus-schlusslisten, gezielt in Wirtschaftssektoren, Unternehmen oder Länder investieren, die sich für nachhaltige Ziele einsetzen und den gesellschaftlichen und ökologischen Prozess mit ihren Dienstleistungen und Produkten unterstützen.

Köln, 15. Juni 2020

Verantwortlich: Lino Hammer, Fraktionsgeschäftsführer

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