1. Der Vorstand des KV Köln wird gebeten, im Jahr 2001 nur 2 ordentliche Mitgliederversammlungen einzuberufen, und zwar im Mai und November. 2. Auf der MV im Mai soll die Wahl der Landes- und Bundesdeligierten für ein Jahr stattfinden. Falls vor diesem Termin und nach dem Ablauf eines Jahres nach der letzten Wahl eine Bundes- oder Landesdeligiertenkonferenz stattfindet, wird das Mandat der derzeit gewählten Deligierten und Ersatzdeligierten bis dahin verlängert. 3. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sollen nur einberufen werden, wenn dies aus besonders wichtigen Gründen unbedingt erforderlich ist.
04.11.00 –