Der Vorstand beruft mindestens 14 Tage vorher unter Angabe der vorläufigen Geschäftsordnung die Mitgliederversammlung per Email oder auf Wunsch des Mitglieds schriftlich ein. In dringenden Fällen kann die Ladungsfrist auf drei Tage verkürzt werden.
Bei der Kreismitgliederversammlung am 12.05.2001 wurde der Antrag zur Wiederbelebung Mitgliedschaft im Bezirksverband Mittelrhein mehrheitlich beschlossen.
In der Satzung des KV Köln werden in §1 Satz 1 die Worte „und im Mitglied des Bezirksverband von Bündnis 90/Die Grünen“ gestrichen.
Die Mitgliederversammlung unterstützt die Arbeit der grünen Ratsfraktion und deren Ergebnisse in der Zusammenarbeit mit der CDU. Eine Koalition mit der CDU wird derzeit abgelehnt.