Ausgewählte Kategorie: Anträge & Anfragen
Nutzung durch Kunsthochschule für Medien wäre ideal In einer Verwaltungsmitteilung hat die Liegenschaftsverwaltung über die jüngste Entwicklung der Immobilie Ubierring 45 informiert. Nachdem das Gebäude, in dem früher das Rautenstrauch-Joest-Museum ansässig war, am 1. Februar dieses Jahres endgültig freigezogen wurde, strebt die Kunsthochschule für Medien (KHM), die derzeit in mehreren Objekten nahe dem Kölner Heumarkt untergebracht ist, eine Nachnutzung an.
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Köln hat eine lebendige Kreativ- und Kulturszene, in der die Vielfalt der Stadt Ausdruck findet. Die Stadt wächst und damit nimmt auch der Nutzungsdruck auf die, nur begrenzt verfügbaren, Flächen in urban geprägten Lagen mit Entwicklungspotenzial zu. Aufgabe einer integrierten Stadtentwicklung ist es kreative Räume zu sichern und neue Entfaltungsmöglichkeiten zu schaffen.
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Viele Schultoiletten sind nach wie vor in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Die SchülerInnen, wie auch das Lehrpersonal, werden mit Toilettenanlagen konfrontiert, deren Benutzung eher als Zumutung beschrieben werden kann. Durch die Erweiterung des beschlossenen Schultoilettensanierungsprogramms sollen Anlagen einbezogen werden, die durch das ursprüngliche Konzept nicht erfasst werden konnten, aber auch einen dringenden Instandsetzungsbedarf aufweisen.
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Der Jugendhilfeausschuss hat am 16.01 insgesamt 19 neue Kindertagesstätten beschlossen. Die Einrichtungen verteilen sich auf das gesamte Stadtgebiet und sollen im Laufe des Kita-Jahres 2018/2019 an den Start gehen. Das erhöht die aktuelle Zahl auf nunmehr 690 Einrichtungen. Eine stolze Zahl und eine starke Leistung für Köln! Damit werden dann 41.905 Plätze in öffentlich geförderten Einrichtungen zur Verfügung stehen und rd. 42 % der unterdreijährigen Kinder betreut.
Die Verwaltung wird beauftragt, für den Neubau der Bühnenwerkstätten eine Markterkundung als Voraussetzung zur Ausschreibung eines Mietvertrages für den Neubau eines Werkstattgebäudes im Kölner Stadtgebiet durch einen Privatinvestor durchzuführen. Hierbei sind die Ergebnisse aus der Mitteilung 3559/2017 zu berücksichtigen. Das Ergebnis der Marktuntersuchung ist baldmöglichst vorzulegen, damit der Rat auf seiner Grundlage die Ausschreibung eines Mietvertrages beschließen kann.
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