Ausgewählte Kategorie: Soziales
Jeder, der mit offenen Augen durch die Stadt geht, entdeckt hin und wieder lang leerstehende Wohnungen oder Wohnraum, der in Büros umgewandelt wurde. In den 1990er Jahren bis 2006 konnte die Stadt Köln per „Wohnraumzweckentfremdungsverordnung“ darauf hinwirken, diese Umwandlung zu reduzieren. 2007 entzog die CDU/FDP-Landesregierung den Kommunen dieses Instrument. Die rot-grüne Minderheitskoalition im Landtag hat am 08.12.2011 wieder eine neue gesetzliche Schutz-Regelung geschaffen.
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Viele haben ein Idealbild der Stadt: lebendig und bunt, eine Mischung von Jungen und Alten verschiedener sozialer Herkunft und Ethnien. Leider sieht die Wirklichkeit in den Städten anders aus. Es gibt „angesagte“ und „benachteiligte“ Stadtteile. Die hohe Nachfrage und das knappe Wohnungsangebot sorgen für ein hohes Mietniveau, das viele nicht zahlen können.
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In Köln herrscht akuter Mangel an preiswerten Wohnungen In Deutschland gehört die Unverletzlichkeit der Wohnung zu den Grundrechten (Artikel 13 GG). Daraus folgt aber keineswegs ein Recht auf angemessene, bezahlbare Wohnungen. Die Wahrnehmung dieses Rechts ist – wie auch das Recht auf Eigentum – vor allem von der sozialen und materiellen Lage abhängig. In Köln herrscht akuter Mangel an preiswerten Mietwohnungen und es droht eine verstärkte soziale Spaltung. Mit dem Wiedereinstieg in eine kommunale soziale Wohnungsbauförderung wollen die GRÜNEN dieser Entwicklung entgegentreten.
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Mehr als 45 % der Kölner Haushalte hat einen Anspruch auf sozial geförderten Wohnraum. Nur 14 % dieser Haushalte bewohnen eine geförderte oder vergleichbar preiswerte Wohnung. Die unverhältnismäßige Mietbelastung führt zu einer erheblichen wirtschaftlichen Schwächung eines großen Teils der Kölner Bevölkerung und vielfach zu einer Belastung der öffentlichen Haushalte durch notwendige Transferleistungen.
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In keinem der drei dem Land Nordrhein-Westfalen bisher vorliegenden Gutachten werden die an den jetzigen Standort angrenzenden Grundstücke von Feuerwehr und AWB berücksichtigt. Nur wenn die Nutzung dieser Grundstücke bei der Entscheidung über Sanierung und Neubau am jetzigen Standort oder Neubau am möglichen Standort Bayenthal berücksichtigt wird, ist eine Vergleichbarkeit der beiden Standorte gegeben.
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