Ausgewählte Kategorie: Klima & Umwelt
In Anlehnung an die Allgemeinverfügung des Oberbürgermeisters der Stadt Düsseldorf für das Feuerwerk in der Silvesternacht 2018/2019 fordern wir die Kölner Stadtverwaltung auf, für das kommende Silvester-Feuerwerk 2019/2020 Sicherheitszonen in der Kölner Innenstadt einzurichten bzw. auszuweiten. Dazu sollen nach Rücksprache mit Polizei und Feuerwehr Gefahrenschwerpunkte (z.B. Kölner Altstadt, Rheinbrücken, Zülpicher Platz, Rheinboulevard, usw.) ermittelt und als Grundlage für die Sicherheitszonen herangezogen werden.
Der Kreisverband Köln beantragt: Die zentral bereitgestellten Werbematerialien des Bundesverbandes (u.a. im Grünen eShop, aber z.B. auch im GRÜNEN T-Shirt-Shop bei „spreadshirt“) müssen auf ihre Umweltverträglichkeit hin überprüft, ggf. aussortiert und gegen nachhaltige(re) Materialien ausgetauscht werden.
Unsere GRÜNE Vision für den Kölner Verkehr ist sicher, sauber, leise und bezahlbar. Sie stellt die Bedürfnisse der Bürger*innen in den Mittelpunkt, löst aktuelle Probleme und legt ein zukunftsfähiges Verkehrskonzept vor. Aktuell nimmt der Berufs- und Freizeitverkehr zu, und die Auto-Dichte ist auf Rekordniveau.
Beschlüsse | 2019 | Beschlusskategorien | Klima & Umwelt | Verkehr & Mobilität
1. Die Kölner GRÜNEN lehnen das Konzept zur Erschließung des Rather Sees in der vorliegenden Form und Größenordnung sowie insbesondere die drei Wasserski-Anlagen ab. 2. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN können nur eine Erschließung mittragen, die ökologischen und sozialen Belangen ausreichend Rechnung trägt. 3. Eine vollständige Prüfung aller Naturschutzbelange ist zwingende Voraussetzung für eine Erschließung des Rather Sees. Eingriffe in die Wasserflächen müssen vollständig ausgeglichen werden.“
Beschlüsse | 2019 | Beschlusskategorien | Klima & Umwelt | Kultur und Sport
„1. Die Kölner GRÜNEN lehnen das Konzept zur Erschließung des Rather Sees in der vorliegenden Form und Größenordnung sowie insbesondere die drei Wasserski-Anlagen ab. 2. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN können nur eine Erschließung mittragen, die ökologischen und sozialen Belangen ausreichend Rechnung trägt. 3. Eine vollständige Prüfung aller Naturschutzbelange ist zwingende Voraussetzung für eine Erschließung des Rather Sees. Eingriffe in die Wasserflächen müssen vollständig ausgeglichen werden.“