Ausgewählter Zeitraum: 2013
Die Mitgliederversammlung des Kreisverbandes Köln beschließt in Fortsetzung der bisherigen Praxis folgende Grundsätze und Regelungen für die MandatsträgerInnenbeiträge (Parteiengesetz § 27(1) Satz 2:
Köln als weltoffene und verbindende Metropole Großstädte wie Köln sind zentrale Akteure, wenn es darum geht, die zentralen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu bewältigen. Sei es im Klimaschutz, beim fairen Handel oder der Stärkung von BürgerInnen- und Menschenrechten – lokale grüne Politik stellt sich den Zukunftsaufgaben und geht voran.
2013 | Bürger*innenbeteiligung | Verkehr & Mobilität | Vielfalt & Feminismus | Wirtschaft & Haushalt | Soziales | Partei interne Strukturen
Der Kreismitgliederversammlung möge beschließen: "Es werden einmalig für die Kreismitgliederversammlung am 07. und 08.12.2013 zusätzlich zum auf zwei Jahre gewählten KMV-Präsidium drei weitere Mitglieder für das Präsidium gewählt."
1. Grundsätzliches Die Wahl erfolgt in zwei Phasen. A) Zunächst werden in geheimer Wahl die Listenplätze gewählt. Bei diesen Wahlgängen sind alle Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Köln sowie Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die in Köln wohnen, wahlberechtigt. B) Abschließend erfolgt eine verbindliche Schlussabstimmung, bei der alle unter 1A) Gewählten mit ihrem Listenplatz aufgeführt sind. Bei dieser Abstimmung in geheimer Wahl sind wahlberechtigt (gesetzliche Vorgaben): Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die in Köln wohnen (unabhängig davon, ob sie Mitglied im…
In Fortführung der bisherigen Gepflogenheiten möge die Mitgliederversammlung folgende Grundsätze für die grüne Ratsarbeit in der Ratsperiode ab 2014 vorläufig beschließen: