Passagiernachtflugverbot Flughagen Köln/Bonn

Seit Jahrzehnten wird um die Durchsetzung von Nachtflugbeschränkungen ge-kämpft. Die Kölner GRÜNEN haben dies immer unterstützt. Seit den 90er Jahren haben die GRÜNEN mehrfach im Kölner Rat Beschlüsse mehrheitlich herbeigeführt, in denen u. a. die Landesregierung und das Bun-desverkehrsministerium aufgefordert werden, ein Nachtflugverbot für Passa-gierflüge zu genehmigen. So hat der Rat am 18.11.1997 erstmals zum Nacht-flugverbot einen Beschluss gefasst. SPD und GRÜNE haben in ihrem aktuellen NRW-Koalitionsvertrag vereinbart: „Die Landesregierung [wird] das vom Landtag einstimmig beschlossene Verbot nächtli-cher Passagierflüge am Flughafen Köln/Bonn zwischen 0 und 5 Uhr und die not-wendigen Schritte umgehend einleiten.“ In der Kölner Koalitionsvereinbarung von SPD und GRÜNE wird die einstimmige Entschließung des Landtags NRW vom 24.8.2007 für die Einführung einer nächtli-chen Kernruhezeit zwischen 0 und 5 Uhr im Passagierflugbetrieb unterstützt. Die GRÜNEN gehen daher davon aus, dass die aktuellen Bemühungen der Landes-regierung von beiden Partnern unterstützend begleitet werden. Oberbürgermeister Jürgen Roters hat hingegen mehrfach bekundet, diese Ein-schränkung des Nachtflugs nicht unterstützen zu wollen. Er rechtfertigt seine Haltung u.a. damit, dass er dem rot-grünen Koalitionsvertrag nicht beigetreten ist. Allerdings ist der Oberbürgermeister an Ratsbeschlüsse gebunden und muss ihre Umsetzung vorantreiben. Der Beschluss des Kölner Rates vom 3. Februar 2000lautet: „Der Rat der Stadt Köln fordert die NRW-Landesregierung erneut und nachdrücklich auf, den Antrag auf Änderung der luftverkehrlichen Betriebsgenehmigung für die noch ausstehenden Nachtflugbeschränkungen am Flughafen Köln/Bonn gemäß dem vom NRW-Landtag 1996 einstimmig beschlossenen 22-Punte-Progeamm beim Bun-desverkehrsminister als zuständiger Genehmigungsbehörde nach § 31 LuftVG zu stellen. Diese noch ausstehenden Beschränkungen beinhalten: ... Verbot planmäßi-ger Starts und Landungen von Passagierflugzeugen auch mit Bonuslistenflugzeugen von 0.00 Uhr bis 5.00 Uhr Ortszeit ...“ Dieser Beschluss ist bekanntlich nicht umgesetzt. Die Landesregierung betreibt nun aktiv die Umsetzung. Das Landesverkehrsministerium hat im Juni 2011 die rechtliche Umsetzung dieses Nachtflugverbots durch ein Rechtsgutachten untermauert. Dabei beziehen sie sich auf die von der rot-grünen Landesregierung 1997 beschlossene Nachtflugregelung, die ausdrücklich festlegt, dass die Betriebsgenehmigung geän-dert werden kann, wenn neue rechtliche Rahmenbedingungen vorliegen (Ziff 11, Abs. 4, NflB 1997). Dieser Fall ist durch die Rechtssprechung des Bundesverwal-tungsgerichts zu Nachtflugbeschränkungen an Verkehrsflughäfen inzwischen einge-treten. Außerdem legt die Nachtflugbeschränkung von 1997 fest: „Der Vertrauens-schutz gilt nicht für zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen zwecks Einschränkung von Passagierflügen ... „. Diese Regelung wurde auch von CDU/FDP-Landesregierung unverändert fortgeschrieben, als sie 2008 die Betriebsgenehmigung vorzeitig bis En-de 2030 verlängert hat. Bundesverkehrsminister Ramsauer (CSU) lehnt bislang eine Zustimmung zum Nachtflugverbot für Passagierflüge ab. Als oberste Genehmigungsbehörde ist aber die Zustimmung des Bundesverkehrsministers entscheidend, um Nachtflugein-schränkungen realisieren zu können. Inzwischen ist der Anteil der Passagierflüge am Nachtflug auf 35 % gestiegen. Die Flughafenführung hat bewusst und im Wissen, dass kein Vertrauensschutz existiert, den Passagierflug in die Nacht ausgedehnt. Die Interessen der Tourismus- und Flug-unternehmen müssen aber dem Gesundheitsbedürfnis der Bürger/innen untergeord-net werden, zumal die Einschränkung keine existenzgefährenden Auswirkungen für diese Branchen und den Flughafen hat. Der Widerstand von Flughafenführung, Wirtschaftslobbyisten und Nachtflug-Profiteuren nimmt deutlich zu. Um so wichtiger ist es daher, dass Rat, Oberbürger-meister, Landtag und Landesregierung gemeinsam auf die Umsetzung gegenüber dem Bundesverkehrsministerium drängen.

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