Die Kölner GRÜNEN auf dem Weg zu den Kommunalwahlen 2020

Die Wahlen auf kommunaler Ebene stehen praktisch vor der Tür:  Für alle neuen und nicht mehr ganz so neuen Mitglieder stellen wir hier die Planungen vor und erklären Euch alles rund um die Wahlen.


Und jetzt zu den Details…

Kommunalwahlen

Kommunalwahlen? Ja, genau! Wir wählen in Köln – und ganz Nordrhein-Westfalen – gleich vierfach an einem Tag:

  • Wahl zum Rat der Stadt Köln – das ist der Stadtrat und seine 90 Ratsleute. Zusätzlich zu den Ratsleuten hat übrigens auch die/der Oberbürgermeister*in eine Stimme im Rat, so dass es insgesamt 91 Ratsmitglieder gibt. Zurzeit haben wir GRÜNE übrigens 18 Sitze im Rat (Wahlergebnis 2014: 19,52%).
  • Oberbürgermeister*inwahl – dieses Amt wird direkt von der Bevölkerung gewählt. Wir unterstützen mit Beschluss der Kreismitgliederversammlung vom 21.09.2019 die parteilose Kandidatin und Amtsinhaberin Henriette Reker.
  • Wahlen zu den 9 Bezirksvertretungen – das sind die Wahlen für die "Stadtteilparlamente" in den 9 Kölner Stadtbezirken. Wir GRÜNE sind in allen 9 Bezirksvertretungen mit je 19 Mitgliedern in unterschiedlicher Fraktionsstärke vertreten und stellen im Bezirk Innenstadt/Deutz als stärkste Partei den Bezirksbürgermeister.
  • Wahl zum Integrationsrat – also dem kommunalen Vertretungsgremium für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. Von den 33 Mitgliedern gehören zwei direkt Gewählte der Grün-Offenen Liste an und zwei weitere sind GRÜNE Ratsmitglieder.

Wahlberechtigt für die drei zuerst genannten Wahlen sind alle EU-Bürger*innen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl ihren Wohnsitz in Köln haben. Wahlberechtigt für den Integrationsrat sind alle Kölner*innen ab 16 Jahren, die eine andere Staatsbürgerschaft als die deutsche besitzen oder die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben haben.


Aktives Wahlrecht: Mandate

Wenn schon Wahl ist, dann will ich mich auch wählen lassen! Du interessierst Dich für ein kommunales Mandat? Seit September läuft schon unser (zweites) Mentoring-Programm für Interessierte an einem kommunalen Mandat – dafür ist es leider zu spät. Du kannst Dich aber gerne jederzeit an den Kreisvorstand, einen Ortsvorstand oder die aktuellen Mandats*trägerinnen im Rat oder in den Bezirksvertretungen wenden, wenn Du mehr wissen möchtest. Wenn Du dich für die Liste aufstellen lassen willst oder Dich für einen Direktwahlkreis für den Stadtrat interessierst, dann findest Du die Termine in unserer Zeitplanung bzw. erfährst sie über Deinen Ortsverband.

Kommunale Mandatsträger*innen arbeiten ehrenamtlich! Das heißt, sie bekommen eine Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit. Für ein reguläres Ratsmitglied beträgt diese 492,90 EUR monatlich plus Sitzungsgelder und ggf. Aufsichtsratsmandatsgelder, für reguläre Bezirksvertreter*innen beträgt diese als monatliche Pauschale 268 EUR. Für besondere Funktionen gibt es auf beiden Ebenen höhere Sätze. Außerdem können Mandatsträger*innen einen etwaigen Verdienstausfall geltend machen. Von den Aufwandsentschädigungen spenden GRÜNE Mandatsträger*innen und Sachkundige Einwohner*innen oder Bürger*innen einen wesentlichen Teil ihrer Aufwandsentschädigung an die Partei – das ist für uns eine wichtige Finanzierungsquelle der politischen Arbeit! Eine Neuregelung zu den Spendenregelungen, auf die sich alle Mandatsträger*innen bei der Listenaufstellung verpflichten, erarbeiten wir zurzeit.

Der zeitliche Aufwand für ein kommunales Mandat lässt sich letztendlich nur individuell bestimmen. Er beträgt aber für ein Ratsmandat als Orientierungswert ca. 20 h/Woche und für ein Bezirksvertretungsmandat ca. 10-15 h/Woche. Bitte plant das über die Wahlperiode von 5 Jahren ein!


Wir stehen in den Startlöchern: Unser Fahrplan bis zur Kommunalwahl

Der Kommunalwahlkampf ist für uns als Kreisverband die „Königsdisziplin“ aller Wahlkämpfe – denn wir müssen sowohl ein eigenes inhaltliches Programm erstellen als auch die Listen für die Wahlen zum Rat, den Bezirksvertretungen und dem Integrationsrat aufstellen sowie den gesamten Wahlkampf mit allen seinen Facetten organisieren. Außerdem findet parallel der Oberbürgermeister*inwahlkampf statt, der aufgrund einer speziellen Konstruktion, in der wir zusammen mit einer anderen Partei eine parteilose Kandidatin unterstützen, aber weitgehend organisatorisch getrennt laufen wird.

Den detaillierten zeitlichen Ablauf bis zur Kommunalwahl findet Ihr in unserer Zeitplanung. Was wir tun müssen, lässt sich grob in die folgenden Blöcke unterteilen:

Erstellung Kommunalwahlprogramm: Wir hatten bis zum 13.10.2019 unter breiter Beteiligung Interessierter einen Programmentwurf erstellt, den Ihr vom 19.11.2019-03.01.2020 kommentieren konntet. Änderungsanträge konnten dann online über AntragsGrün gestellt werden. Die Abstimmung erfolgte auf einer Programm-Kreismitgliederversammlung am 25.01.2020.

Zur besseren Bearbeitung der Änderungsanträge haben wir, wie auf der Kreismitgliederversammlung vom 21.09.2019 beschlossen, eine Antragskommission gebildet, die sich vorwiegend aus den Mitgliedern des Präsidiums der Kreismitgliederversammlungen zusammensetzte.

Das Komplettprogramm wird im Wahlkampf vor allem online zur Verfügung gestellt, eine Kurzfassung auch als Printversion.

Aufstellung der Ratsreserveliste: Die Kandidat*innenliste für den Stadt heißt deshalb „Reserveliste“, weil sich die Sitzverteilung im Rat nach den Stimmen der jeweiligen Parteien und Wählergruppen bestimmt (Verhältniswahlrecht), aber zuerst die Sitze an die direkt gewählten Kandidat*innen der 45 Kölner Direktwahlkreise vergeben und dann die restlichen Sitze über die Ratsreserveliste aufgefüllt werden. Gewinnt eine Partei besonders viele Wahlkreise, „ziehen“ entsprechend weniger Kandidat*innen aus der Liste.

Die Aufstellung der Liste erfolgt nach der üblichen GRÜNEN Quotierung: Der erste und alle weiteren ungeraden Plätze sind Frauenplätze, der zweite und alle weiteren geraden Plätze sind offene Plätze, auf die sich Männer, Frauen und Diverse bewerben können. Kann ein Frauenplatz nicht mit einer Frau besetzt werden, können die in der Listenaufstellungsversammlung anwesenden Frauen beschließen, den Platz zu öffnen. Es empfiehlt sich, eine Liste aufzustellen, die mindestens doppelt so viele Kandidat*innen enthält, wie wir mit Sitzen rechnen, um Spielraum bei etwaigen Nachrücker*innen über die gesamte Wahlperiode hinweg zu haben (2014: 50 Plätze gewählt).

Die Listenaufstellung erfolgt auf einer Kreismitgliederversammlung am 06 und 07 Juni 2020.

Aufstellung Bezirksvertretungslisten und Besetzung Direktwahlkreise: Die Aufstellung der Bezirksvertretungslisten erfolgt durch den jeweiligen Ortsverband über eine Ortsmitgliederversammlung. Direktwahlkreise gibt es hier nicht. Die Listenaufstellung erfolgt ebenfalls quotiert. Die Ortsmitgliederversammlung bestimmt auch die Kandidat*innen für die Direktwahlkreise im Rat im Gebiet des jeweiligen Ortsverbandes. Die Besetzung der Wahlkreise – insbesondere der aussichtsreichen – soll ebenfalls quotiert erfolgen. Die Termine dafür legen die Ortsverbände im Zeitraum ab dem 08.06.2020 bis zum 19.06.2020 fest.

Die Besetzung der Direktwahlkreise muss durch die Kreismitgliederversammlung am 20.06.2020 bestätigt werden.

Übrigens: Unser Fahrplan folgt der Prämisse „Inhalte zuerst“ oder „Programm vor Kandidat*innen“ – denn das gibt den Kandidat*innen die Chance, an den Inhalten mitzuarbeiten und sich direkt darauf zu beziehen. Andere Parteien haben zum Teil eine andere Reihenfolge. Auch deshalb ist bei anderen Parteien schon jetzt eine Listenaufstellung erfolgt. Das soll uns aber nicht beeinflussen!


Wahlkampf

Unser GRÜNER Wahlkampf wird wieder laut und bunt! Wir machen Flyer, Plakate, Wahlkampfstände, Veranstaltungen und Aktionen, Spaziergänge und Radtouren, möglichst plastikfreie Give Aways und und und … Vor allem werdet Ihr die Möglichkeit haben, Euch vielfältig einzubringen! Damit das alles reibungslos läuft, bauen wir entsprechende Strukturen auf. Dazu gehören vor allem:

 

  • Wahlkampfmanager*in: Seit dem 01.01.2020 haben wir Britta Eschmann als Wahlkampfmanagerin an Board, die unsere Kreisgeschäftsstelle verstärkt und Euch in allen Fragen rund um den Wahlkampf als Ansprechpartner*in zur Verfügung steht.
  • Wahlkampfkommission (WKK): Ab ca. Mai tagt unsere WKK, die sich aus Mitgliedern des Kreisvorstandes, (Spitzen-) Kandidat*innen, Vertreter*innen der Ortsverbände, der Grünen Jugend und weiteren zusammensetzt. Der Kreisvorstand wird auf einer Kreismitgliederversammlung dazu einen Einsetzungsantrag einbringen. Die WKK ist das wichtigste Steuerungs- und Koordinierungsgremium zu Wahlkampfzeiten.
  • Oberbürgermeister*inwahlkampf: Der OB-Wahlkampf läuft organisatorisch weitgehend eigenständig. Die Koordinierung erfolgt über den Kreisvorstand und auf operativer Ebene über die Wahlkampfmanagerin Britta Eschmann

 


Ansprechpartner*innen und Zuständigkeiten:

  • Wahlkampfplanung und -koordinierung, zentrale Ansprechpartnerin Kreisvorstand: Katja Trompeter (Kreisvorsitzende)
  • Finanzierung: Sandra Schneeloch (Kreiskassiererin)
  • Wahlkampfmanagerin: Britta Eschmann 
  • Presse: Christiane Martin
  • Social Media:  Eileen Woestmann und Lisa-Marie Friede (Facebook & Instagram), Sandra Schneeloch (Twitter), Jonathan Sieger (Homepage) oder sprecht ein Vorstandsmitglied Eurer Wahl an

Text: Katja Trompeter, Stand: 27.05.2020