Kölner GRÜNE begrüßen Gerichtsbeschluss

Verweilverbot am Brüsseler Platz wohl rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Köln hat im Eilverfahren deutliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des nächtlichen Verweilverbots auf dem Brüsseler Platz geäußert. Der Beschluss zugunsten mehrerer Anwohnender sowie einer Gastronomin stellt die Maßnahme der Stadt infrage, da mildere Mittel nicht ausreichend geprüft wurden. Die Kölner GRÜNEN sehen sich durch die Entscheidung bestätigt und setzen sich für ausgewogene Maßnahmen bei dem bestehenden Nutzungskonflikt ein. 

Kirsten Jahn, Co-Vorsitzende der Kölner GRÜNEN, sagt dazu: „Das Gericht hat bestätigt, was die Kölner Grünen und viele andere schon lange kritisieren: Ein nächtliches Verweilverbot auf dem Brüsseler Platz ist unverhältnismäßig. Es braucht andere Maßnahmen, die sowohl den Schutz der Anwohnenden als auch die gemeinschaftliche Nutzung des Brüsseler Platzes ermöglichen.“

Tobias Koch, Beisitzer im Kreisvorstand der Kölner GRÜNEN, ergänzt: „Die Entscheidung des Gerichts bestärkt uns in unserer Haltung. Als Kölner Grüne stehen wir für ausgewogene Maßnahmen. Der Brüsseler Platz ist ein sozialer Treffpunkt – ihn mit drastischen Maßnahmen wie einem Verweilverbot zu reglementieren, geht am eigentlichen Problem vorbei.“

Pressekontakt:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Köln
Elisabeth Huther
presse@remove-this.gruenekoeln.de
Tel. 0221-73298-56

Kategorie

Kreisverband | Pressemitteilungen