Ausgewählte Kategorie: Bundestagswahl
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt: Der Rat fordert „moderne stadt“ Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH auf, •die Halle 29 für die dauerhafte Nutzung als Künstlerhaus zu vermarkten, •im Rahmen der Vermarktung ist die Halle 29 auch dem Verein CAP Cologne oder einer vom Verein zu gründenden Gesellschaft marktgerecht zum Verkauf oder im Wege des Erbbaurechtes anzubieten. In diesem Fall gelten die Maßgaben aus dem Ratsbeschluss vom 14.12.2010 (AN/2282/2010) zur Sicherstellung der Haushaltsneutralität entsprechend fort.
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Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, unverzüglich Flächen für den Wohnungsbau weiterzuentwickeln und baureif zu machen. Hierbei ist die Innenentwicklung der Außenentwicklung vorzuziehen.
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Die Verwaltung wird beauftragt, die städtische Immobilie „Kölner Filmhaus“, Maybachstraße 111, für den Betrieb eines Filmhauses öffentlich auszuschreiben. Diese Ausschreibung soll auf folgenden Maßgaben beruhen, die Bewerber im vorzulegenden Betriebs- und Wirtschaftskonzept darlegen sollen: Das Haus wird als Ort der Filmkunst betrieben.
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Nachdem die Bezirksvertretung Porz einen interfraktionellen Antrag zur Weiterentwicklung und Neugestaltung des Friedrich-Ebert-Platzes und des Hertie-Gebäudes eingebracht hatte, wurde am 11. Juli im Stadtentwicklungsausschuss der Bebauungsplan Porz-City beschlossen.
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"Die GRÜNEN setzen sich für den Fortbestand des Autonomen Zentrums ein und lehnen eine Räumung ab. Die grüne Ratsfraktion arbeitet weiterhin für eine Verhandlungslösung. In einer Stadt, die auf kulturelle Vielfalt setzt, muss auch Raum für ein solches Zentrum sein.
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