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JHA-Anfrage: Unterbringung, Teilhabe- und Integrationschancen für unbegleitete junge Geflüchtete bei Volljährigkeit

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat

An den Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses
Herrn Dr. Ralf Heinen

Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker

Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates

Unterbringung, Teilhabe- und Integrationschancen für unbegleitete junge Geflüchtete bei Volljährigkeit

Sehr geehrter Herr Dr. Heinen,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

Kinder und Jugendliche, die ohne Eltern oder andere Erziehungsberechtigte in Deutschland Schutz suchen, gelten als besonders schutzwürdige Gruppe. Sie unterliegen daher bis zu ihrer Volljährigkeit der staatlichen Fürsorgepflicht im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe.

Die Zahl der „unbegleiteten minderjährigen Ausländer (umA)“ ist in Köln in den vergangenen Jahren stark angestiegen. Seit dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“ zum 1. November 2015 reduzierte sich die Anzahl der neuaufzunehmenden umA in Köln. Dennoch bleibt die Unterbringung sowie die Gewährleistung von Teilhabe- und Integrationschancen für unbegleitete junge Geflüchtete eine sehr große Herausforderung für das Jugendhilfesystem.

Viele der unbegleiteten Minderjährigen, die bislang unter das Jugendhilferecht fielen, erreichen naturgemäß im Laufe ihres Aufenthaltes in Köln die Volljährigkeit. Dieser Umstand bedeutet, dass der Anspruch auf Maßnahmen nach dem SGB VIII und somit das Recht auf Jugendhilfe nicht mehr automatisch besteht, sondern eine Verlängerung beantragt werden kann. Sofern keine Verlängerung der Jugendhilfe erfolgt, hat das Auswirkungen auf die gesamte Lebenssituation der jungen Menschen, wie z.B. auf ihre Unterbringung und Vormundschaft, den schulischen und beruflichen Werdegang als auch möglicherweise auf den Aufenthaltsstatus.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie das Jugendamt der Stadt Köln auf die Herausforderung im Umgang mit dieser Gruppe der volljährig Werdenden reagiert.

Wir bitten daher um die Beantwortung folgender Fragen:

1.     Wie viele der sich in der Zuständigkeit Kölns befindenden unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländer erreichten bereits im Jahr 2016 und erreichen im Jahr 2017 die Volljährigkeit? Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Geschlecht. Welche Veränderungen des Aufenthaltstitels gehen mit der Volljährigkeit einher? Welche Perspektiven haben die jungen Geflüchteten bezüglich eines Bleiberechts?

2.     Für wie viele von diesen jungen Erwachsenen wurde die Verlängerung des Jugendhilfebedarfs beantragt bzw. mit welcher Anzahl an Verlängerungen des Jugendhilfebedarfs geht das Jugendamt der Stadt Köln in seinen Planungen aus? Bitte ebenfalls aufschlüsseln nach Geschlecht. Welche Auswirkungen hat diese Prognose für die bestehenden Jugendhilfeeinrichtungen und welche weiteren Planungsschritte leiten sich daraus ab?

3.     Wo wohnen gegenwärtig die jungen Geflüchteten mit Vollendung des 18. Lebensjahres, die keine Verlängerung des Jugendhilfebedarfs erhalten? Welche Maßnahmen werden ergriffen um die jungen Volljährigen bei dem Einstieg in das Erwachsenenleben zu unterstützen? Wie bewertet das Jugendamt das bestehende Angebot quantitativ und qualitativ?

4.     Wo werden junge Geflüchtete untergebracht, die suchtkrank sind oder psychische Erkrankungen haben und welche Rolle spielt dabei das Erreichen der Volljährigkeit?

5.     Welche Auswirkungen hat die Volljährigkeit bzw. der veränderte Aufenthaltsstatus auf die Bildungs- und Ausbildungssituation? Mit welchen Angeboten stellt die Stadt Köln eine adäquate Integration dieser jungen, aber inzwischen volljährigen Geflüchteten sicher?

Die Beantwortung bitten wir auch dem Ausschuss für Soziales und Senioren zur Kenntnis zu geben.

Mit freundlichen Grüßen

 

gez. Niklas Kienitz                                                 gez. Jörg Frank

CDU-Fraktionsgeschäftsführer                           GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

 

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