Kommunale Vergabepraxis - Regionale Wirtschaft benachteiligt?

von Jörg Frank SPD und GRÜNE haben in ihrer Koalitionsvereinbarung vereinbart, dafür zu sorgen, dass sich die Stadt Köln mit den Problemen der regionalen Wirtschaft mit der kommunalen Vergabepraxis auseinandersetzt. Der Kölner Rat beschloss am 25.11. auf rot-grüne Initiative den Ratsantrag „Regionale Wirtschaft in der kommunalen Vergabepraxis“. Die Verwaltung wird nun in 2011 eine fachöffentliche Tagung durchführen.

16.12.10 –

SPD und GRÜNE haben in ihrer Koalitionsvereinbarung vereinbart, dafür zu sorgen, dass sich die Stadt Köln mit den Problemen der regionalen Wirtschaft mit der kommunalen Vergabepraxis auseinandersetzt. Der Kölner Rat beschloss am 25.11. auf rot-grüne Initiative den Ratsantrag „Regionale Wirtschaft in der kommunalen Vergabepraxis“. Die Verwaltung wird nun in 2011 eine fachöffentliche Tagung durchführen.

Zielsetzung

In der rot-grünen Koalitionsvereinbarung heißt es: „Ein Schwerpunkt liegt nach wie vor auf der Förderung der kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) sowie des Handwerks, die hohe Standortbindung aufweisen und einen erheblichen Beitrag zur Sicherung und Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen leisten. Um diesen Unternehmen bessere Wettbewerbschancen einzuräumen, sollen die städtischen Vergabegrundsätze und die Vergabepraxis überprüft werden, wobei notwendige Antikorruptionsverfahren davon unberührt bleiben. Dabei soll insbesondere überprüft werden, inwieweit sachgerechte Vergaben in Teillosen stärker Berücksichtigung finden können als Generalunternehmer-Vergaben und inwieweit eine Veränderung der Schwellenwerte im gesetzlichen Handlungsrahmen sinnvoll ist.“

 

EU-Vorgaben

Die Vergabeverfahren unterliegen den Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben, die durch die EU sowie Bundes- und Landesgesetzgeber bestimmt werden. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Stadt Köln soll das wirtschaftlichste Angebot berücksichtigt werden, das zugleich auch die festgelegten Qualitätsvorgaben erfüllt. Andererseits ist es im städtischen Interesse, die regionale Wirtschaft, Handwerk und Mittelstand zu fördern. Die Verfolgung beider Ziele führt in der Praxis zu Zielkonflikten. Können sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen produktiv gelöst?

Dieser Frage soll auf der beschlossenen Fachtagung nachgegangen werden. Sie soll klären helfen, wie unter Wahrung von Wettbewerbsregeln und Vergaberecht die Wettbewerbschancen für die regionale Wirtschaft verbessert werden können. Es soll – auch vor dem Hintergrund der ausgewerteten Erfahrungen mit dem Konjunkturpaket II – geprüft werden, inwieweit dafür städtische Vergabegrundsätze und Vergabepraxis reformiert werden können. Auch sollen die städtischen Vergabeverfahren in Hinblick auf Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Effizienz untersucht werden.

 

Mittelstandsklausel

Es sollen die Möglichkeiten, die § 97 GWB mit der „Mittelstandsklausel“ bietet, ausgelotet werden. Inwieweit ist es sinnvoll, die Schwellenwerte zu ändern? Die Vor- und Nachteile der verschiedenen Vergabeformen, Instrumente zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, Gewichtung von Qualitätskriterien im Leistungsverzeichnis, die mögliche Entwicklung von Kriterienkatalogen, z. B. als Richtlinie zur Auswahl der jeweiligen Vergabeform, stehen im Mittelpunkt.

 

Kostenwahrheit

Wie kann eine größere Genauigkeit von Kostenkalkulationen erreicht werden? Das ist eine Frage von großem Interesse, da die städtischen Bauvorhaben in letzter Zeit häufig aus dem Ruder laufen. Am 6.9. hat daher der Rat die Einführung eines Baukostencontrollings beauftragt. Wie können Leistungsverzeichnisse treffsicherer werden, um Konflikte über Nachträge und Mängel sowie aufwendige Klageverfahren zu vermeiden?

 

Nachtragsmanagement

Wie können Präventionsverfahren etabliert werden, um den inzwischen verstärkt auftretenden Nachtragsforderungen vorzubeugen? Ziel ist, Leistungsverzeichnisse so zu gestalten, dass bereits im Vorfeld ein verbindliches Verfahren für evtl. anfallende Nachträge vorgeschrieben wird.

Zur Fachtagung sollen alle relevanten Akteure eingeladen werden: Kommunalpolitik, die auftraggebenden Verwaltungseinheiten, zentrales Vergabeamt, Rechtsamt und Rechnungsprüfungsamt, IHK, Handwerkskammer, Kreishandwerkerschaft und Innungen sowie nicht zuletzt externe Expertinnen und Experten für Vergaberecht und Fachleute zur Vergabepraxis aus Verwaltungen anderer Großstädte und des Städtetages. 

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