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Archiv Pressemitteilungen

Über die Jahre haben sich viele Pressemitteilungen und Kommentare zum aktuellen politischen Geschehen angesammelt. Hier sind die Pressemitteilungen der GRÜNEN im Kölner Rat aus den letzten Jahren zu finden. Wir wünschen viel Spaß beim Stöbern. Sollte etwas spezielles gesucht werden, so verwenden Sie bitte auch unsere Suchfunktion.

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Änderungsantrag Höhenkonzept für die linksrheinische Innenstadt

30.03.2007

An den Vorsitzenden
des Stadtentwicklungsausschusses
Herrn Karl-Jürgen Klipper

Oberbürgermeister
Herrn Fritz Schramma

Änderungsantrag gemäß § 13 der GO des Rates
hier: Höhenkonzept für die linksrheinische Innenstadt DS/NR 0015/007

Sehr geehrter Herr Klipper,
sehr geehrter Herr Schramma,

wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses aufzunehmen:

Durch den Veränderungsbedarf im Bankengewerbe und dem damit verbundenen räumlichen Rückzug aus attraktiven Innenstadtlagen, entstand ein Entwicklungsdruck auf den Bereich der linksrheinischen Innenstadt, der sich vor allem in dem Wunsch nach höherer Grundstücksauslastung durch Höhe darstellte.
Die Antragsteller sind der Auffassung, dass eine Entwicklung der Innenstadt auch ohne eine „vertikale Nachverdichtung“ auf bis zu 35 m möglich ist. Es ist nicht einsichtig, dass sich der privatwirtschaftlichen Überlegungen folgende Austausch von vorhandener Bausubstanz nur unter Zunahme der Höhendimensionierungen vollziehen muss. Ein qualitätvoller Austausch kann sich durchaus auch innerhalb der vorgegeben Volumina bzw. Dimensionen vollziehen.

Um hier einer drohenden Fehlentwicklung vorzubeugen, wurde von allen Parteien der Beschluss gefasst, ein Höhenkonzept für die linksrheinische Innenstadt aufzustellen. Damit sollte vor allem die Bewahrung und Stärkung des Stadtbildes in seiner wahrnehmbaren Geschichtlichkeit unter Berücksichtigung der stadträumlichen Charakteristika erreicht werden. Ein besonderes Augenmerk galt hierbei der Sicherung der Baudenkmäler im Stadtbild. Daneben sollte dem oft geäußerten Wunsch von Investoren nach Planungssicherheit nachgekommen werden. Die vorhandene, Köln prägende Veedelsstruktur, mit einem für deutsche Großstädte erfreulich hohen Wohnanteil, sollte auch im Innenstadtbereich bewahrt bleiben. Gerade hier zeichnet sich die Stadt durch unterschiedliche teils homogene, teils heterogene Höhenbereiche aus, wie die Bestandanalyse des vorliegenden Höhenkonzeptes darstellt. Besonders im Bereich der Nord-Süd-Fahrt finden sich die heterogenen Höhenbereiche wieder.

Die antragstellenden Fraktionen bekennen sich in dem vorliegenden Änderungsantrag zu der grundsätzlichen Aussage, die Traufhöhe im gesamten Geltungsbereich des Höhenkonzeptes auf maximal 22,5 m zu beschränken. Die differenzierte Höhenbetrachtung der Nord-Süd-Fahrt muss mit den dahinterliegenden Veedeln korrespondieren sowie die im Sichtfeld liegenden benannten Baudenkmäler angemessen berücksichtigen. Die heute vorhandene Schneisenwirkung der Nord-Süd-Fahrt soll nicht wie in der Verwaltungsvorlage vorgesehen durch die Zulässigkeit von 35 m Höhe noch betont und damit zugleich für die Zukunft festgeschrieben werden.
Lediglich für Gebäude, wie zum Beispiel das Diözesan Museum, die aufgrund ihrer besonderen Nutzung und ihrer herausragenden Architektur eine Sonderstellung innerhalb des Stadtkörpers haben, soll eine Ausnahmeregelung möglich sein. Als Grundlage für die Beurteilung, ob eine Gebäudehöhe als angemessen betrachtet werden kann, sollen künftig die Gebäudenutzung, die städtebauliche Einbindung, die Gestalt des unmittelbaren Umfeldes und die Auswirkungen auf den benachbarten öffentlichen Raum betrachtet werden. Ziel ist es innerhalb eines vorgegebenen Rahmens Lösungen zu finden, die eine zukunftsfähige Entwicklung der Innenstadt zulassen und dabei die Lebensqualität nicht beinträchtigen.

Das Höhenkonzept sollte im ersten Schritt die gesamte linksrheinische Kölner Innenstadt umfassen. Da in der Neustadt eine weitgehend homogene Höhenstruktur vorhanden ist, ist es unschädlich, wenn die Höhen im Sinne einer Planungssicherheit für Investoren mit aufgenommen werden. So schafft man Klarheit. für die Silhouettenbildung zum Inneren Grüngürtel hin.
Die antragstellenden Fraktionen bekunden ihren Willen, nach Umsetzung des vorlie-genden Höhenkonzeptes für die linksrheinische Innenstadt zügig ein Höhenkonzept für die rechtsrheinische Innenstadt aufstellen zu wollen.

Beschluss:

1. Geltungsbereich des Höhenkonzeptes
Das Höhenentwicklungskonzept wird, ohne die Umsetzung des vorliegenden Konzepts zeitlich zu verzögern, um den Bereich der sogenannten "Stübbenschen Neustadt" erweitert. (Gemeint ist der Bereich: Südbrücke Eisenbahnlinie bis Vorgebirgsstraße; am Vorgebirgstor, Pohligstraße, Innere Kanalstraße, Zoobrücke ).

2. Bereich Nord –Süd-Fahrt (Anlage Plan 8)

2 a) Die im Plan 8 rot eingetragenen Höhen werden nicht im Höhenkonzept festgeschrieben, sondern entsprechend den sonst angewandten stadtgestalterischen Kriterien ermittelt. Die im Plan 8 rot markierten Höhen (Bestandshöhen) sind größtenteils stadtgestalterisch nicht akzeptabel (z.B. WDR Riegel). Eine Reduzierung der Gebäudehöhen (auf maximal 22,5 m) ist langfristig anzustreben.

2 b) Ursulastr. - Komödienstr.
 „An den Dominikanern“ – hier: Dresdner Bank – wird eine Höhe von 30 m als zu hoch empfunden, auch hier wird eine einheitliche maximale Höhe von 22,5 m langfristig angestrebt.
Die Blickbeziehungen zu „Unter Sachsenhausen“ und Dom, sowie auf St. Andreas werden beeinträchtig.

2 c) Komödienstr – Cäcilienstr.
Wegen der vorhandenen Denkmaldichte (siehe Anlage Denkmalliste) sollten sich die benachbarten Gebäude für ein schlüssiges Gesamtbild den Denkmälern in der Höhe anpassen.

2 d) an der Burgmauer sind 22,5 m zu hoch im Verhältnis dieser Höhe zum WDR Hochbau, der bestehenden Tieflage der Straße und der angrenzenden, dahinter liegenden Bebauung - diese Höhe ist entsprechend anzupassen.

2 e) Ebenso sollten im Bereich der Antoniterkirche mit Rücksicht auf die Kirche und die Nachbarbebauung die geplanten 20 m überprüft werden (Traufkante Kirche, Blickbeziehungen in der Schildergasse).

3. Cäcilienstr- Blaubach  (Anlage Plan 9)

3 a) Südl. Cäcilienstr. – westlich der Neuköllner gibt der Plan keine Höhenvorgaben an – siehe Plan 9 - statt der Andeutung eines schmalen Streifens von 22,5 m soll eine eindeutige Höhenangabe von 22,5 m unter Wahrung des Wirkungsfeldes der Kirchen festgelegt werden.

3 b) Süd-östlich - Kreuzung Cäcilienstr. Fernmeldeamt sind 25 m in Bezug auf die Kreuzungssituation und Wirkung des Weltstadthauses zu massiv, 22,5 m sind ausreichend – analog des Kreuzungsbereiches.

4. Blaubach – Ulrichgasse (Anlage Plan 8)

4 a) Die Darstellung (im Plan 8) Kreis mit Option bis zu 35 m entfällt.
Der Wettbewerb Waidmarkt setzt bereits ein Hochhaus fest. An der Kreuzung
Bäche/Tel-Aviv-Straße ist eine Beschränkung auf 22,5 sinnvoll.

4 b) Auch der südliche Kreis mit der Option Gebäude bis 35 m sollte aus Respekt auf die angrenzende Bebauung (Plan 1: bis 15 m)entfallen

5. Wirkungsfelder des Doms und der Romanischen Kirchen (Anlage Plan 5)
Änderung des zweiten Abschnittes in:
Innerhalb dieser Wirkungsfelder soll die zukünftige Bebauung nicht höher sein als die Traufkante der Romanischen Kirchen, falls die bestehende Bauung niedriger als die Traufkante sein sollte, richtet sich die Höhe nach der bestehenden Bebauung.
Bei Bauvorhaben in diesen Wirkungsfeldern sind die Sicht der Stadtkonservatorin und des Gestaltungsbeirates einzuholen.


Mit freundlichen Grüßen

Michael Zimmermann                   Barbara Moritz
SPD-Fraktionsgeschäftsführer     GRÜNE-Fraktionsvorsitzende

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Ratsfraktion | Kreisverband | Stadtentwicklung