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Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revisionsforderung von NRW und Baden-Württemberg gegen die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Stuttgart zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne Düsseldorf und Stuttgart überwiegend zurückgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht erklärt: „Entgegen der Annahmen der Verwaltungsgerichte lässt das Bundesrecht zonen- wie streckenbezogene Verkehrsverbote speziell für Diesel-Kraftfahrzeuge jedoch nicht zu.“ Verkehrsverbote für Diesel-Kraftfahrzeuge sind aber unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit möglich.
Aus Sicht der grünen Ratsfraktion ist dieses Urteil unbefriedigend, weil das Gericht die Chance vertan hat, den Bundesgesetzgeber zur Einführung der „Blauen Plakette“ aufzufordern. Die vom Gericht nun ermöglichten Fahrverbote sind undifferenziert und faktisch kaum kontrollierbar.
Dies räumt das Gericht auch in seiner Begründung ein: „Die StVO ermöglicht die Beschilderung sowohl zonaler als auch streckenbezogener Verkehrsverbote für Diesel-Kraftfahrzeuge. Der Vollzug solcher Verbote ist zwar gegenüber einer „Plakettenregelung“ deutlich erschwert. Dies führt allerdings nicht zur Rechtswidrigkeit der Regelung.
„An der Einführung der Blauen Plakette führt kein Weg vorbei. Dazu muss die Bundesregierung endlich handeln. Zudem müssen wir flankierend zusätzliche Maßnahmen umsetzen, die kurzfristig wirken.“, erklärt <link internal-link internal link in current>Lino Hammer, verkehrspolitischer Sprecher der grünen Ratsfraktion.
„Außerdem müssen die Automobilhersteller zur technischen Nachrüstung schmutziger Dieselfahrzeuge auf ihre Kosten verpflichtet werden. Besonders jetzt gilt das Verursacherprinzip- erst recht nach den aufgedeckten Betrügereien.“, kritisiert <link internal-link internal link in current>Lino Hammer.
„Effektiver und nachhaltiger als Fahrverbote ist allerdings eine Verkehrswende! Nur ein konsequenter Umstieg auf Bus und Bahn, aufs Rad und die Füße sorgt für nachhaltig saubere Luft in den Städten! Deshalb müssen die Beschlüsse zur Verbesserung der Radinfrastruktur und zum Ausbau des ÖPNV zügig umgesetzt werden. Wir brauchen ÖPNV wie in Wien und Radverkehr wie in Kopenhagen.“, so <link internal-link internal link in current>Lino Hammer abschließend.
Köln, 27. Februar 2018
verantwortlich: Jörg Frank, Fraktionsgeschäftsführer
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