Runter auf Tempo 30 bedeutet weniger Lärm, weniger Abgase, mehr Verkehrssicherheit, mehr Lebensqualität. Doch: Städte und Kommunen können nur mit großen Hürden 30 km/h als Höchstgeschwindigkeit ausweisen. Denn die Straßenverkehrsordnung sieht nur nach intensiver Prüfung vor, einzelne Straßen oder sensible Bereiche etwa um Schulen, Kitas oder Altenheime herum zu Tempo-30-Zonen erklären. Regulär gilt Tempo 50.
Doch den Städten sind zu enge Grenzen gesetzt. Deshalb haben sich mittlerweile über 700 parteiübergreifend regierte Städte, Gemeinden und Landkreise in ganz Deutschland einer Initiative angeschlossen, die sich deshalb gegenüber dem Bund dafür einsetzen, dass die Kommunen selbst darüber entscheiden dürfen, wann und wo welche Geschwindigkeiten angeordnet werden.
Auch die Stadt Köln hat sich diesem Bündnis angeschlossen. Wir wollen mehr Freiheit und Flexibilität für Köln! Doch dafür müsste Bundesverkehrsminister Volker Wissing die Straßenverkehrsordnung ändern. So steht es auch im Koalitionsvertrag.
*nicht überall, aber großflächig
Durch geringere Höchstgeschwindigkeiten verringert sich die Luftschadstoffbelastung in den Städten. Der CO2-Ausstoß geht zurück, aber auch die Stickoxid-Emissionen werden reduziert, weil die besonders schadstofflastigen Beschleunigungsvorgänge massiv verringert werden. In Madrid sind die CO2-Emissionen seit der Einführung von Tempo 30 um 15 Prozent zurückgegangen.
Untersuchungen widerlegen die weit verbreitete Annahme, dass eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h den Verkehrsfluss beeinträchtige und somit Fahrten erheblich länger dauern könnten. Die Qualität des Verkehrsflusses kann sogar steigen. Messfahrten in Berlin ergaben tagsüber in Tempo-30-Abschnitten eine deutlich bessere Homogenität des Verkehrsflusses, also weniger Stop-and-Go, als in den Tempo-50-Abschnitten.
Kein Mensch sollte mehr im Straßenverkehr sterben oder schwer verletzt werden. Unsere Vision: die Vision Zero, d.h. keine Toten mehr im Straßenverkehr. Helsinki hat das schon erreicht. Nachdem die finnische Hauptstadt 2018 Tempo 30 eingeführt hat, kamen im Jahr darauf keine Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen mehr ums Leben. Denn: Unfallzahlen und Unfallschwere nehmen mit sinkenden Geschwindigkeiten ab, u.a. weil der Anhalteweg wesentlich kürzer ist (Bremsweg ist bei 50 km/h fast drei Mal so lang). In der Summe bedeutet dies, dass ein Fahrzeug bei Tempo 30 bereits steht, während ein Fahrzeug mit Tempo 50 in der gleichen Situation noch unverändert mit 50 km/h unterwegs ist. Kommt es dennoch zu Unfällen, fallen diese leichter aus.
Lärm macht krank. Dabei ist es unerheblich, ob man den Lärm bewusst wahrnimmt oder nicht. Der Körper reagiert immer. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) erkranken in Europa durch Verkehrslärm jährlich durchschnittlich 245.000 Menschen an Herz-Kreislauf-Erkrankungen, 50.000 Menschen sterben. Tempo 30 erreicht wahrnehmbare Lärmentlastungen. Eine Reduzierung führt zu einer Halbierung des wahrgenommenen Lärms. Dazu tragen vor allem nachts die geringeren Lärmspitzen bei.
Städten und Kommunen sind bei der Anordnung von Tempo 30 viel zu enge Grenzen gesetzt. Sie können nicht selbst darüber entscheiden, wann und wo welche Geschwindigkeiten gelten sollen. Wir fordern deshalb Bundesverkehrsminister Volker Wissing dazu auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts anordnen können, wo sie es für notwendig halten.
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