21.09.19 - Beschluss von der Kreismitgliederversammlung der Kölner GRÜNEN am 21.09.2019 Gutes gesundes Schulessen ist Teil der kommunalen Daseinsfürsorge für Kinder und Jugendliche. 1. Wir wollen, dass Schulen, die selbst frisch kochen wollen und dazu eigene Konzepte entwickelt haben, auf diesem Weg entsprechend unterstützt werden. 2. Wir wollen, dass Küchen in Schulneubauten so konzipiert werden, dass die Möglichkeit des Selbstkochens z.B. durch einen Koch oder eine Köchin gegeben ist. 3. Wir wollen langfristig Schulen, die über keine für das Selbstkochen geeignete Ausstattung verfügen, so…
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29.06.19 - Die Kreismitgliederversammlung der Kölner GRÜNEN beauftragt den Kreisvorstand, in Abstimmung mit dem Vorstand der Ratsfraktion, Gespräche mit Oberbürgermeisterin Henriette Reker aufzunehmen.
26.11.18 - Wir bitten die Kreismitgliederversammlung um ihre Zustimmung zur Verlängerung der auf zwei Jahre gewählten Delegierten des Kreisverbandes zum Bezirksrat Mittelrhein bis zur nächsten KMV.
26.11.18 - Es wird eine Wahlkampfkommission (WKK) gebildet, die den Europawahlkampf 2019 betreut. Für den Kommunalwahlkampf 2020 wird eine neue WKK eingesetzt.
09.10.17 - An LaVo (statt an LDK) zu kommunizieren: „Der Kreisverband Köln sieht die Grünen in NRW nach der Landtagswahl an einem Wendepunkt. Wie kann es gelingen, das Vertrauen der Wähler*innen wieder zu gewinnen oder erstmals zu gewinnen? Um zu verstehen, was passiert ist, bedarf es einer gründlichen Analyse des Wahlergebnisses. Damit wurde bereits auf allen Parteiebenen begonnen.
17.06.17 - Der Kreisvorstand der Kölner GRÜNEN schlägt der Kreismitgliederversammlung die Aufnahme von Koalitionsgesprächen mit der Kölner SPD vor.
25.03.17 - Kapitel GS-GA-01 Ersetze den Text in den Zeilen 23-28 ALT: 23 Gute Arbeit statt prekärer Jobs 24 Arbeit muss gerecht bezahlt werden.
25.03.17 - Die KMV beschließt, folgenden Änderungsantrag zum Bundestagswahlprogramm einzureichen: Kapitel GS-SZ-01
30.04.16 - Bei der Kreismitgliederversammlung am 30.04.2016 wurde der Antrag zur Satzungsänderung des KV Köln mehrheitlich beschlossen.
07.12.15 - Ändere § 9 Kostenerstattung wie folgt: 1. Erstattungsfähig sind Kosten, die Mitgliedern bei der Wahrnehmung von Pflichten aus Ämtern oder Aufgaben, die sie von einem satzungsgemäß dazu berechtigten Organ oder Gremium des Kreisverbands erhalten haben, entstehen. Erstattet werden die nachgewiesenen und angemessenen Kosten nach den im Steuerrecht vorgesehenen Erstattungsregelungen, der Landesreisekostenordnung sowie den Vorgaben des Landes- und Bundesverbands. Externe Rechnungsbeträge sind durch Originalbelege nachzuweisen.
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