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Antrag: Verkehrssicherheit für Radfahrende: Aufhebung der Radwegenutzungspflicht - Umsetzung in Köln

Eine Radwegebenutzungspflicht darf nach der Entscheidung des BVG nur angeordnet werden, wenn durch örtliche Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt. Viele benutzungspflichtig Radwege erfüllen diese Voraussetzungen nicht, weisen aber immer noch eine Radwegenutzungspflicht aus, die eine besondere Gefahrenquelle für Radfahrende darstellt.

23.10.15 –

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat
Fraktion Die Linke
FDP Fraktion
Die Piraten
Deine Freunde

An den Vorsitzenden
des Verkehrsausschusses

Herrn Bürgermeister Andreas Wolter


Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates
Verkehrssicherheit für Radfahrende: Aufhebung der Radwegenutzungspflicht - Umsetzung in Köln


Sehr geehrter Herr Wolter,

wir bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses aufzunehmen:

Eine Radwegebenutzungspflicht darf nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.11.2010 (BVerwG 3 C 42.09) nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt. Erforderlich ist danach eine auf besondere örtliche Verhältnisse zurückgehende qualifizierte Gefahrenlage. Viele als benutzungspflichtig ausgewiesene Radwege in Köln erfüllen diese Voraussetzungen nicht, weisen aber immer noch eine Radwegenutzungspflicht aus, die eine besondere Gefahrenquelle für Radfahrende darstellt.


Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten,

  1. zügig die Radwegenutzungspflicht aufzuheben, wo nicht aufgrund einer qualifizierten Gefahrenlage eine Radwegebenutzungspflicht angeordnet werden muss, und somit den Radfahrenden durch Abnahme der blauen Schilder an den Radwegen die Wahlfreiheit zu geben, entweder den Radweg oder die Straße zu benutzen. Anhand vorhandener Daten soll die Verwaltung dem Verkehrsausschuss eine Liste der Sofortmaßnahmen sowie der Wege vorlegen, die erst nach weitergehenden Maßnahmen von der Benutzungspflicht ausgenommen werden können. 
  2. schnellst möglich die Radwegenutzungspflicht an den Ringen – hier auch im Zusammenhang mit der im Radverkehrskonzept Innenstadt geplanten shared-bike-lane – aufzuheben. Radfahrende sollen hier selbst entscheiden können, ob sie auf der Straße fahren oder den Radweg nutzen. 
  3. bei freilaufenden Rechtsabbiegern – insbesondere bei stark befahrenen Straßen – geeignete Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung durchzuführen.

Begründung:

Auf Nachfragen zur Aufhebung der Radwegenutzungspflicht an kritischen Kölner Straßenbereichen teilte die Verwaltung mit, „dass die aktuelle Überprüfung der Radwegebenutzungspflicht erheblich detaillierter und vorausschauender durchgeführt wird als im Vergleich zu den ersten Untersuchungsjahren ab 1997. So werden beispielsweise im Rahmen der Überprüfungen möglicherweise damit verbundenen Straßenumplanungen /-umbauten berücksichtigt. Hieraus kann sich ergeben, dass eine sinnvolle Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht mit umfangreichen Folgemaßnahmen, zum Beispiel Änderung der Signalisierung, verbunden ist und diese kurzfristig nicht umsetzbar sind.“
(Beantwortung einer Anfrage in der BV7 - DSNR 1314/2015 vom 30.04.2015)

Langjährige Unfalluntersuchungen haben ergeben, dass Radfahrende, die sich auf der Fahrbahn befinden, aufgrund des unerlässlichen Sichtkontaktes besser wahrgenommen werden. Die Aufhebung der Trennung der Verkehrsarten hin zum Mischverkehrsprinzip führt nachweisbar zu einer Reduzierung der Unfallhäufigkeit.
Deshalb erscheint es dringend geboten, aufgrund der jüngst erfolgten Unfälle durch rechtsabbiegende LKWs mit schweren bis tödlichen Verletzungen für Radfahrende, diese nun umgehend auf die Straße zu bringen und sicherlich sinnvolle weitergehende Umplanungen in einem zweiten Schritt vorzunehmen.

Begründung der Dringlichkeit:
In der beginnenden „dunklen“ Jahreszeit ist es umso wichtiger eine gute Sichtbeziehung zwischen allen Verkehrsteilnehmenden sicherzustellen. Aus diesem Grund ist die zügige Umsetzung der o.g. Maßnahmen dringend geboten.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Barbara Lübbecke  SPD-Fraktionsgeschäftsführerin                      
gez. Niklas Kienitz              CDU-Fraktionsgeschäftsführer
gez. Jörg Frank                  GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer
gez. Michael Weisenstein     DIE LINKE-Fraktionsgeschäftsführer                           
gez. Ulrich Breite                FDP-Fraktionsgeschäftsführer                                     
gez. Thomas Hegenbarth     Piraten-Gruppensprecher                      
gez. Thor Zimmermann       DEINE FREUNDE

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