Bericht aus dem Sozialausschuss vom 5.9.19

Marion Heuser berichtet aus dem Ausschuss u.a. über die befristete Fortsetzung des Projektes „Willkommen und Ankommen in Köln für Zuwanderinnen und Zuwanderer aus den südosteuropäischen Mitgliedsstaaten der EU, das Thema Mieten und Mietspiegel.

24.09.19 –

Bericht  aus dem Sozialausschuss am 5.09.2019

Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Interessierte,

ich möchte euch wieder über die wichtigsten Themen aus der Sitzung des Sozialausschusses am 5.9.2019 informieren.

Ein wichtiges Projekt wird derzeit aus kommunalen Mitteln überbrückt, um bis zur nächsten erwarteten Förderphase des Landes NRW (ESF-EHAP) die mühsam aufgebauten Strukturen zu erhalten:
Die Befristete Fortsetzung des Projektes „Willkommen und Ankommen in Köln (WAK) für Zuwanderinnen und Zuwanderer aus den südosteuropäischen Mitgliedsstaaten der EU ist das einzige Projekt dieser Art, dass sich mit sozialer Integration durch Erwerbstätigkeit dieser Zielgruppe befasst. Das Projekt wird auf die Bereiche Arbeitsmarktorientierung, Arbeitsvermittlung und Weiterbildungsberatung begrenzt und mit herkunftssprachlichem Personal und einer statt zwei Vollzeitstellen je Standort fortgesetzt.
Eine weitere interessante Mitteilung  Allgemeine und spezielle Beratungs- und Unterstützungsangebote für EU-Bürgerinnen und -Bürger in Köln bietet eine umfassende Übersicht über Regelangebote und Maßnahmen. Ich habe darum gebeten, dass sie auch allen BVen zur  Kenntnis gegeben wird.

Die allgegenwärtigen Themen Wohnen und Miete werden in zwei Mitteilungen behandelt:
Ersteres im Pegel Köln 4/2019 wird ersichtlich ,dass immer mehr Familien ins Umland ziehen, da in Köln familiengerechter Wohnraum kaum noch zu erschwinglichen Preisen zu mieten oder zu erwerben ist. 
Beim Thema Mieten ist die Mitteilung über die Fachdiskussion zur Einführung eines qualifizierten Mietspiegels  zu nennen. 
Dass die Kölner Verwaltung, trotz Empfehlung des Deutschen Städtetag für qualifizierte Mietspiegel, immer noch am einfachen Mietspiegel festhält, ist mehr als befremdlich, da qualifizierte Mietspiegel auf Basis einer repräsentativen Datengrundlage und unter Anwendung statistischer Methoden erstellt werden und damit rechtssicher sind.
Einfache Mietspiegel werden dagegen gemeinsam von Gemeinden und von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter erstellt, die sich aber oft nur grob auf Eckdaten einigen. Diese Mietspiegel basieren daher nicht auf repräsentativen statistischen Erhebungen. Das Hauptproblem bei einfachen Mietspiegeln: Sie können Besonderheiten der betroffenen Wohnung oft nicht gerecht werden und für diese auch nicht exakt widergeben, wie hoch deren ortsübliche Miete ist.

Wir bleiben am Thema dran!

Alles Weitere kann der Tagesordnung entnommen werden.

Für weitere Fragen stehe ich euch auch gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße
Marion Heuser
(sozialpolitische Sprecherin)

 

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