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Brüsseler Platz – GRÜNE lehnen ganzwöchiges Verweilverbot ab

04.04.25 –

Seit vielen Jahren gibt es Konflikte beim Thema Lärmschutz am Brüsseler Platz. Ein Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichts NRW in Münster zwingt die Stadt nun, den Lärmschutz der klagenden Anwohnenden sicherzustellen.

Die Stadtverwaltung hat Anfang Februar eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Aufenthalt und das Verweilen auf dem Brüsseler Platz an Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen ab 22:00 Uhr verbietet. Im Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Recht legte die Verwaltung am 24.03. eine Beschlussvorlage zur Ausweitung des Verweilverbots vor. Zukünftig soll das Verweilverbot auf alle Wochentage ausgeweitet werden. Bußgelder von bis zu 1000 Euro sollen bei Zuwiderhandlung möglich sein.

Die Allgemeinverfügung konnte die Stadt als laufendes Geschäft der Verwaltung erlassen, die jetzt geplante Verordnung hingegen braucht einen politischen Beschluss. Die Fraktionen der Grünen, CDU, SPD, die Linke und Volt haben im Ausschuss einen gemeinsamen Änderungsantrag zur Vorlage beschlossen. Die Verwaltung wird damit aufgefordert, weiter mildere Mittel zu prüfen, bevor das schon bestehende Verweilverbot ausgeweitet wird.

Zum Antrag: Gem. Antrag/Anfrage Volt

Manfred Richter, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Sprecher für AVR-Themen, sagt dazu: „Wir sind nicht überzeugt, dass alle Optionen ausreichend geprüft wurden. Es muss mildere Mittel geben, die den Lärmschutz sicherstellen, aber das Leben auf dem Brüsseler Platz und den angrenzenden Straßen nicht so stark einschränken. Deshalb lehnen wir ein ganzwöchiges, dauerhaftes Verweilverbot ab. Weiterhin finden wir die vorgeschlagenen Bußgelder von 500 bis 1000 Euro unverhältnismäßig.“

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