füge ein: [Schlüsselprojekte] 1,3 Millionen ArbeitnehmerInnen - Tendenz steigend - unter den 29 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten - unterliegen kirchlichem Arbeitsrecht. Damit stehen ihnen wesentliche ArbeitnehmerInnenrechte nicht zu. Wir werden für Mitarbeiterinnen in kirchlichen Einrichtungen wie z.B. Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern die gleichen Rechte herstellen wir für andere Angestellte auch.
04.04.13 –