28.06.24 –
Die Rechtsauffassung der Bezirksregierung Köln, eine vorübergehende Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit zum Lärmschutz auf der Luxemburger Straße zu untersagen, kommentieren die Kölner GRÜNEN im Folgenden.
„Menschen steht die Einhaltung von Lärmgrenzwerten zu. Dass die Bezirksregierung und andere Kölner Parteien hier nicht im Sinne der Anwohner*innen handeln und sich Betroffene zum eigenen Gesundheitsschutz nicht auf ihre politisch gewählten Vertreter*innen verlassen können, sondern ihnen nur der Rechtsweg bleibt, ist untragbar. Wir haben es sehr begrüßt, dass die Stadtverwaltung aktiv wurde, statt in den aktuell sechs anhängigen Klagen sehr wahrscheinlich zu unterliegen und der Stadt unnötige Kosten zu verschaffen. Die Vorgänge auf der Luxemburger Straße zeigen erneut die Hindernisse, die einer echten Verkehrswende entgegenstehen: Bürokratie und das Festklammern an gestrigen Vorstellungen von Stadtverkehr“, sagt Katja Trompeter, Vorsitzende der Kölner GRÜNEN.
„Ohne Zweifel ist die Luxemburger Straße eine wichtige (Pendler*innen-)Strecke für den mobilen Individualverkehr. Diese Bedeutung wäre mit Tempo 30 aber nicht eingeschränkt, den Anwohner*innen aber geholfen worden, weil die Verwaltung rechtmäßigerweise die Belange des Lärmschutzes höher gewertet hat. Auch andere Verkehrsteilnehmer*innen hätten von Tempo 30 profitiert. Weshalb Bezirksregierung und die Kritiker*innen aus CDU und FDP die entsprechenden Urteile des Verwaltungsgerichts Köln in gleichgelagerten Fällen wie z.B. am Clevischer Ring und der Mommsenstraße ignorieren, ist nicht mit sachlichen Erwägungen begründbar. Umso größer ist der Erfolg der Bundesregierung, endlich eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes auf den Weg gebracht zu haben, um den Kommunen mehr Handlungsspielräume zu geben, damit Anwohner*innen nicht nur durch Klagen zu ihrem Recht kommen“, sagt Sarah Brunner, Beisitzerin im Vorstand der Kölner GRÜNEN.
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Köln
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