Einführung eines Finanzausgleichs bei den Kölner GRÜNEN- Investition in unsere Zukunft

30.09.23 –

Wir als gesamter Kreisverband der Grünen Köln wollen unsere Arbeit weiterentwickeln und professionalisieren, um zum einen unserer gestiegenen Mitgliederanzahl und zum anderen der gestiegenen Bedeutung in der Stadt angemessen Rechnung zu tragen. Dazu führen wir als Kreisverband seit letztem Jahr eine Strukturreform durch. An vielen Stellen sind es Maßnahmen, die wir durch Anpassung unserer internen Verfahren und neue Zuständigkeiten umsetzen konnten. Dazu zählt ebenfalls eine neue Aufteilung von Aufgaben zwischen der Kreisgeschäftsstelle und den Ortsverbänden.

Neben der Anpassung von Verfahren und Zuständigkeiten müssen wir auch Geld in die Hand nehmen und in unsere zukünftige Arbeit investieren, um uns weiter zu professionalisieren. Nur gemeinsam als Kreisverband und Ortsverbände können wir unserer Rolle gerecht werden. Bisher haben die Ortsverbände nicht von der positiven Entwicklung der Mitgliederzahlen der letzten Jahre profitiert. Mit einem Finanzausgleich möchten wir nun die Kooperation zwischen Kreisverband und Ortsverbänden strukturell stärken und einen wichtigen Schritt für die Finanzen der Ortsverbände nehmen. Dabei ist eine faire Verteilung für alle Seiten entscheidend. Statt eines Gießkannenprinzips, wollen wir dort investieren, wo wir strukturell schwächer sind. Wir wollen insbesondere dort unsere Parteistrukturen und unsere Aktivitäten fördern, wo wir noch nicht so stark sind. Das heißt, wir führen hiermit eine neue Verteilung von Finanzmitteln im Kreisverband der Grünen Köln ein, wobei finanzschwache Ortsverbände proportional stärker profitieren.

Als Basis für die Berechnung des Finanzausgleichs wird der 3-Jahres-Durchschnitt der Einnahmen (ohne Spenden) jedes Ortsverbands zugrunde gelegt. Das heißt, die Basis sind die Mandatsträger*innenabgaben der grünen Bezirksvertretungsmitglieder. Die Einnahmen aller Ortsverbände werden summiert und der Anteil jedes Ortsverbands am Gesamtbetrag berechnet. Daraus wird der Kehrwert gebildet und mit dem Finanzvolumen des dafür vorgesehenen Budgets multipliziert. Als Budget des Finanzausgleichs werden 3% der Nettomitgliedsbeiträge des Kreisverbands (nach Abgaben an Bundes- und Landesverband) des jeweils letzten Jahres festgelegt. Dies dient der langfristigen Finanzierbarkeit und sichert gleichzeitig, dass die Ortsverbände vom Mitgliederwachstum profitieren.

Der daraus resultierende Betrag wird einmal im Jahr mit dem Beschluss des Jahreshaushalts des Kreisverbands dem jeweiligen Ortsverband überwiesen. Es findet keine Anpassung der Berechnung während des laufenden Jahres statt.

Die Maßnahme wird nach zwei Jahren (Herbst 2025) auf ihre Wirksamkeit mit den Ortskassierer*innen evaluiert. Des Weiteren arbeiten die Kassierer*innen von Ortsverbänden und dem Kreisverband auf eine Vereinheitlichung der Mandatsträger*innenabgaben bis zur kommenden Wahlperiode 2025 hin.

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Beschlüsse | Partei interne Strukturen