08.01.22 –
Manfred Richter sagt: „Ein rigides Alkoholverbot im öffentlichen Raum greift bei weitem zu stark in die Bürger*innenrechte ein. Die außergewöhnlichen Pandemiezeiten mit vermehrtem Alkoholkonsum im öffentlichen Raum dürfen keine Begründung sein für so grundlegende Eingriffe. Zumal weiterer Frust bei Jugendlichen und in der Ausgehszene zu erwarten wäre. Wir werben stattdessen für das von uns beschlossene Konzept der erweiterten Ordnungspartnerschaften zwischen Ordnungsdienst, Polizei, Sozialen Trägern und weiteren Akteuren auf den Kölner Feiermeilen. Also Dialog statt harte Hand.“
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