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Mindestquotierung der PEK

27.10.25 –

Organisation

1. Die PEK setzt sich aus sieben Personen zusammen:

- Drei von der Kreismitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählte Mitglieder

der Grünen. Scheidet eine dieser Personen vor dem Ablauf von zwei Jahren aus der

PEK aus, wird dieser Platz auf einer KMV zeitnah nachgewählt, auf die Dauer der

verbleibenden Amtszeit.

- Ein Mitglied des Kreisvorstandes wird für die reguläre Dauer der Amtszeit von

zwei Jahren entsendet (in der Regel sollte dies die politische Geschäftsführung

sein. Ist dies nicht möglich, kann ein anderes Mitglied des Kreisvorstandes

durch diesen in die PEK gewählt werden).

- Einem Mitglied der Grünen-Ratsfraktion, entsendet durch diese auf zwei Jahre.

Scheidet diese Person vor dem Ablauf von zwei Jahren aus der PEK aus, wird ein

neues Mitglied der Ratsfraktion zeitnah auf zwei Jahre in die PEK

beziehungsweise bis zum Ende der Legislaturperiode gewählt.

- Ein Mitglied der Runde der Bezirksvertretungen, entsendet durch diese auf zwei

Jahre. Scheidet diese Person vor dem Ablauf von zwei Jahren aus der PEK aus,

wird ein neues Mitglied der BV-Runde zeitnah auf zwei Jahre in die PEK

beziehungsweise bis zum Ende der Legislaturperiode gewählt.

- Eine Person vom Delegiertenrat, entsendet auf zwei Jahre, wobei diese Person

nicht Delegierte*r des Delegiertenrates sein muss. Scheidet diese Personen vor 
dem

Ablauf von zwei Jahren aus der PEK aus, wird eine neue Person zeitnah auf zwei

Jahre in die PEK entsendet.

2. Die PEK wird entsprechend des Frauenstatuts mindestquotiert besetzt.

- Alle entsendenden Gremien haben zum Zeitpunkt ihrer jeweiligen Entsendung die 
Mindestquotierung des gesamten Gremiums zu beachten. Würde die Entsendung einer 
Person dazu führen, dass die PEK sodann mit mehr Männern als Frauen besetzt 
wäre, ist die betreffende Entsendung grundsätzlich unzulässig.

- Sollte einem Gremium dennoch nur eine Entsendung möglich sein, die die 
Mindestquotierung nicht beachtet, kann die KMV auf Antrag entscheiden, dass eine 
zusätzliche Frau von der KMV in die PEK gewählt wird, um die Mindestquotierung 
wiederherzustellen. Entscheidet sich die KMV gegen eine solche Wahl, bleibt eine 
Entsendung, die die Mindestquotierung missachtet, unzulässig. 

- Eine Wiederwahl der einzelnen Kommissionsmitglieder aus ihren jeweiligen 
Gremien heraus ist

unbegrenzt möglich. Die entsendenden Gremien sollten möglichst Personen

entsenden, die längerfristig in der Kommission mitwirken können und bei

Personenwechsel für eine kontinuitätsförderliche Übergabe sorgen.

3. Die PEK ist auch dann arbeits- und entscheidungsfähig, wenn einzelne oder

alle Gremien mit der Entsendung von Personen im Verzug sind.

4. Für die Arbeit der PEK werden durch den KV Köln finanzielle Mittel bereit

gestellt.

Kategorie

Beschlüsse | Partei interne Strukturen