Ersetze den BuVo-Antrag durch: "Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im kirchlichen Einrichtungen unterliegen immer noch den Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts. Damit stehen ihnen wesentliche ArbeitnehmerInnenrechte nicht zu. Wir wollen für sämtliche Beschäftigungsverhältnisse jenseits des Bereichs der "Verkündigung" das kirchliche Arbeitsrecht abschaffen. Stattdessen sollen alle kirchlichen MitarbeiterInnen außerhalb des "Verkündigungsbereiches" die gleichen Rechte bekommen wie andere ArbeitnehmerInnen auch.
Beschlüsse | 2013 | Bürger*innenbeteiligung | Soziales | Bundestagswahlprogramm