Ausgewählte Kategorie: Verwaltung
Mit ihrer ersten Initiative im neuen Digitalisierungsausschuss des Stadtrats wollen die GRÜNEN Pflege und Schutz der Bäume in Köln deutlich erleichtern. Die „Stadt Köln App“ soll dafür um verschiedene Funktionen und Informationsangebote für die Bürger*innen erweitert werden.
GRÜNE zur Verlegung des Amts des Stadtkonservators ins Dezernat Planen und Bauen: Während andere Städte und Gemeinden in NRW nur eine sogenannte Untere Denkmalbehörde haben, wurde in Köln als einziger nordrhein-westfälischer Stadt ein Amt des Stadtkonservators geschaffen. Es gab in den 50er Jahren sicher sehr gute Gründe, dieses dem Kulturdezernat zuzuordnen - während in anderen Gemeinden der Denkmalschutz fast ausnahmslos zu den Baudezernaten gehörte.
Ratsfraktion | Kunst & Kultur | Pressemitteilung | Verwaltung
Da ein Ende der Corona-bedingten Einschränkungen in der Öffentlichkeit nicht absehbar ist, möchten wir jetzt eine Ratsentscheidung für die weitere Stärkung der Außengastronomie herbeiführen und so für alle Planungssicherheit schaffen. Wir wollen drohenden Insolvenzen entgegenwirken. Unsere Initiative nutzt den Gastronomen, die weiterhin wirtschaftlich unter der Pandemie leiden, und genauso dem Bedürfnis vieler Menschen, in der Corona-Situation ganzjährig die Außengastronomie nutzen zu können“
Ratsfraktion | Wirtschaft & Finanzen | Themen | Pressemitteilung | Verwaltung
Der Einsturz des Stadtarchivs war für Köln ein traumatisches Ereignis, vor allem für die Angehörigen der Opfer, die Anwohner, die ihre Wohnungen verloren haben, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Archives, die Vor- und Nachlassgeber, aber auch ganz Köln. Rund elf Jahre später liegt dem Rat ein Vergleichsvorschlag vor.
Ratsfraktion | Stadtentwicklung | Verkehr | Pressemitteilung | Verwaltung
Der seit Monaten schwelende Konflikt über den Bestand der Wohnsiedlung an der Egonstr. ist entschieden. Der von CDU u. GRÜNE eingebrachte Antrag im Liegenschaftsausschuss fand zumindest zum Teil eine breite Mehrheit. Der Beschluss lautet: „a. Die Mieter/innen können die Wohngebäude auf Basis der geltenden Mietvereinbarungen weiterhin unbefristet nutzen. b. Es werde keine weiteren Wohngebäude niedergelegt.“
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