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Gleichbehandlung von Menschen auf der Flucht: Sämtliche Hilfen auch für Geflüchtete ohne ukrainischen Pass

Der Antrag fordert die Stadtverwaltung auf sicherzustellen, dass die Hilfsangebote „allen Geflüchteten aus der Ukraine gleichermaßen zur Verfügung gestellt werden – unabhängig von Pass oder Aufenthaltstitel“. Unter anderem soll es eine gleichwertige Bescheinigung für geflüchtete Menschen aus der Ukraine ohne ukrainischen Pass geben, damit diese sämtliche Hilfsleistungen in Anspruch nehmen können. Auch soll die Ausländerbehörde ihre großen Ermessensspielräume für die Gewährung eines Aufenthaltstitels vollständig ausschöpfen. Das ist entscheidend dafür, dass Studierende aus der Ukraine schnell und unbürokratisch an der Kölner Universität und an Kölner Hochschulen immatrikuliert werden und dass geflüchtete Menschen aus der Ukraine hier arbeiten können.

Zum Bündnis-Antrag (mit Änderungen beschlossen):
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=875812&type=do

Dîlan Yazicioglu, Migrationspolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion im Kölner Rat, sagt:
„Die Kölner Verwaltung handelt sehr engagiert, um Menschen auf der Flucht Schutz und Unterstützung zu bieten. Gleichzeitig wissen wir, wie schnell rassistische Strukturen zu einer Ungleichbehandlung führen. Hier muss die Verwaltung sehr sensibel sein. Für alle Schutzsuchenden muss Köln ein sicherer, diskriminierungsfreier Hafen sein. Gleichbehandlung ist ein Menschenrecht, das gilt selbstverständlich auch für Geflüchtete aus anderen Ländern als der Ukraine.“

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