26.10.15 - "Neben dem Busbahnhof am Flughafen, sollen die Fernbusunternehmen die Möglichkeit erhalten, weitere zentrale Haltestellen selbstständig zu errichten und zu betreiben. Dabei darf jeder Fernbus nur eine Haltestelle anfahren."
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23.10.15 - Statt das attraktive Angebot der Stadt Köln, die Fernbusse am Köln Bonner Flughafen „starten“ und „landen“ zu lassen, anzunehmen, weicht Flixbus nach Leverkusen-Mitte aus. „Einen Mehrwert für die Fahrgäste kann ich hier wirklich nicht erkennen“, erklärt Lino Hammer, verkehrspolitischer Sprecher von Bündnis90/Die Grünen, „denn die Busse müssen sich wieder in eine Innenstadt, mit all den verkehrlichen Problemen und Zeitverlusten, quetschen.“ „Ob Leverkusen dies mit dem Luftreinhalteplan vereinbaren kann, ist fraglich. Außerdem ist die Fahrzeit vom Hbf nach Leverkusen fast doppelt so lang…
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23.10.15 - Eine Radwegebenutzungspflicht darf nach der Entscheidung des BVG nur angeordnet werden, wenn durch örtliche Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt. Viele benutzungspflichtig Radwege erfüllen diese Voraussetzungen nicht, weisen aber immer noch eine Radwegenutzungspflicht aus, die eine besondere Gefahrenquelle für Radfahrende darstellt.
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22.10.15 - Vor einem Jahr gingen erschreckende Bilder von Gewaltexzessen der Hooligans und Neonazis von Köln um die Welt. Teile von Köln wurden von Gewalttätern und Rechtsextremisten in einen rechtsfreien Raum verwandelt. Diese beispiellosen Angriffe, Bedrohungen und Einschüchterungen gegen Passanten und Ordnungskräfte dürfen sich nicht wiederholen. Gerade jetzt, gerade hier in Köln ist dies unerträglich.
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21.10.15 - Mit großem Unverständnis nehmen die Kölner GRÜNEN das heutige Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) zur Kenntnis, eine Standkundgebung der rechtsextremen HOGESA zu erlauben. Das OVG hat die Beschwerde der Polizei gegen das Verwaltungsgerichtsurteil, der HOGESA am nächsten Sonntag in Köln eine Standkundgebung zu genehmigen, zurückgewiesen. Die Polizei hatte ihre Beschwerde gegen das Verwaltungsgerichtsurteil damit begründet, dass wieder Gewaltausbrüche der Rechtsextremisten und Hooligans wie vor einem Jahr drohen.
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