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Archiv Pressemitteilungen

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Bleiberechte für geduldete Menschen in Köln

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Kölner Rat

Köln, den 30.11.2006



An Herrn Oberbürgermeister
Fritz Schramma
Rathaus
50667 Köln


Antrag gemäß § 3 Geschäftsordnung des Rates
hier: Bleiberechte für geduldete Menschen in Köln


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktionen von  SPD und GRÜNE  bitten Sie um Aufnahme des folgenden Antrags in die Tagesordnung der Ratssitzung am 14.12.2006:

Vertreter der Bundesregierung und der Koalition im Deutschen Bundestag vereinbarten am 14.11.2006 Eckpunkte für eine gesetzliche Bleiberechtsregelung im Rahmen der Novellierung des Aufenthaltsgesetzes.
Die Innenministerkonferenz (IMK) beschloss kurz darauf am 17.11.2006 eine sofort geltende Bleiberechtsregelung, die vom Rat der Stadt Köln im Vorfeld von Entscheidungen im Bund ausdrücklich begrüßt wird. Ein Bleiberecht werden jedoch leider nur wenige bislang nur Geduldete erhalten können. Es stellt im Wesentlichen auf den Nachweis eines dauerhaften Beschäftigungsverhältnisses und eines ausreichenden Arbeitseinkommens bis spätestens zum 30.09.2007 ab.
Die Regierungskoalition im Bund plant dagegen laut den Bundesministern Schäuble und Müntefering eine gesetzliche Regelung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auch ohne Beschäftigungsnachweis sowie eine zweijährige Frist zur auskömmlichen Arbeitsaufnahme, die sowohl der Situation der langjährig Geduldeten als auch dem schwierigen Arbeitsmarkt für alle Arbeitssuchenden deutlich gerechter würde.

Beschluss:

In Köln leben mehr als 1000 AusländerInnen seit über 5 Jahren - manche von ihnen seit mehr als 15 Jahren - nur geduldet in Köln. Häufig handelt es sich dabei um Familien mit minderjährigen Kindern. Der Rat der Stadt Köln setzt sich dafür ein, dass für die Betroffenen eine menschenwürdige Bleiberechtsregelung getroffen wird.

I. Vor diesem Hintergrund beschließt der Rat folgende Resolution an den Bundestag:

Der Rat der Stadt Köln fordert den Deutschen Bundestag auf, zügig eine wirksame Bleiberechtsregelung mit erfüllbaren Kriterien zu beschließen.
1. Insbesondere sollte hierbei die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zunächst auch ohne Beschäftigungsnachweis ermöglicht und eine zweijährige Frist zur Arbeitsaufnahme eingeräumt werden.
2. Außerdem sollten die Personengruppen, für die eine Ausnahmeregelung möglich ist, insbesondere um psychisch kranke und traumatisierte Menschen sowie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge erweitert werden.
3. Der Rat der Stadt Köln fordert den Deutschen Bundestag auf, durch Klarstellungen im Aufenthaltsgesetz die so genannten Kettenduldungen künftig zu vermeiden.

II. Der Rat der Stadt Köln begrüßt die im Koalitionskompromiss vom 14.11.2006 vereinbarte Änderung der Beschäftigungsverfahrensverordnung und bittet den Bundesminister für Arbeit um entsprechende Rechtsverordnung, die Personen nach vier Jahren geduldeten Aufenthalts einen Arbeitsmarktzugang ohne Vorrangprüfung ermöglicht.

III. Im Übrigen fordert der Rat die Verwaltung bzw. die städtischen Vertretungen in der ARGE auf,
1. alle Möglichkeiten zu nutzen, um den langjährig Geduldeten den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern und
2. die Regelung der Innenministerkonferenz im Sinne der Geduldeten auszulegen und möglichst von Abschiebungen abzusehen.


Begründung:
Vom ungesicherten Aufenthaltsstatus der Duldung sind in Köln mehr als 5000 betroffen.
Über 1000 von diesen Menschen gehören zu dem Personenkreis, für die die Innenministerkonferenz und Teile der Bundesregierung Bleiberechtsregelungen treffen wollen bzw. schon getroffen haben. Der Erlass der Innenminister wird der Situation der seit langer Zeit Geduldeten nicht gerecht.
Zahlreiche Eltern sind betroffen, die ihre eigene Zukunft und die ihrer Kinder nicht planen können. Das Ergebnis ist vielfach Perspektivlosigkeit, Resignation, Angst und psychische und physische Erkrankung. Trotz dieser widrigen Umstände leben insbesondere viele der Kinder einen Alltag, der sich nicht von dem der anderen unterscheidet.
Sie besuchen den Kindergarten, gehen zur Schule und machen dort ihre Abschlüsse.
Spätestens aber zur Berufswahl werden die Jugendlichen von einem beschränkten Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt gebremst. Zudem berücksichtigen viele Arbeitsgeber keine BewerberInnen mit Duldung, die zur Zwischenprüfung schon abgeschoben sein könnten.

Der Zugang zum ohnehin schwierigen Arbeitsmarkt ist aus strukturellen und persönlichen Gründen für die Geduldeten in der Regel eingeschränkt.
Öffnung des Arbeitsmarktes, eine angemessene Frist für eine geforderte Arbeitsaufnahme und höchst mögliche Sicherheit für die Betroffenen sind Voraussetzung dafür, die Anforderungen für ein Bleiberecht erfüllen zu können.
Bestimmten Personenkreisen wie Traumatisierten und unbegleiteten Minderjährigen müssen unabhängig von einer Arbeitsaufnahme Bleiberechte eingeräumt werden.


Mit freundlichen Grüßen

Michael Zimmermann                                       Jörg Frank
SPD-Fraktionsgeschäftsführer                         GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

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