Ratsantrag: Maßnahmenpaket für Köln zum Konjunkturprogramm
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Fraktion Bündnis 90/Die Gürnen im Kölner Rat
An den
Vorsitzenden des Rates
Herrn Oberbürgermeister Fritz Schramma
27.01.2009
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
"Maßnahmenpaket für Köln zum Konjunkturprogramm"
Sehr geehrter Herr Schramma,
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung aufzunehmen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass Köln als viertgrößte Stadt in Deutschland angemessen an den Konjunkturpaketen I und II beteiligt wird und dafür kurzfristig die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Die Verwaltung wird beauftragt,
- Eine Liste von privilegierten, konjunkturrelevanten Projekten, die sofort umsetzbar sind, dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
a) Vorschläge sollen vorrangig aus den Bereichen Schule, Jugend, Sport, Bauen und Wohnen mit Schwerpunkt energetische Gebäudesanierung, Verkehr (z.B. Brückensanierung) sowie Klimaschutz (z.B. Ausbau von Fernwärme, verstärkte Nutzung von Kraft-Wärme Kopplung) erfolgen.
b) zu prüfen, inwieweit geeignete Vorschläge aus dem Masterplan berücksichtigt werden können.
c) Schulbauten mit akutem Sanierungsbedarf in ein beschleunigtes Maßnahmenprogramm aufzuführen, das realistisch im Gültigkeitszeitraum des Konjunkturprogramms abgearbeitet werden kann, so dass diese Baumaßnahmen bis Ende 2011 abgeschlossen werden können. Für dieses Programm sollen Schulgebäude Berücksichtigung finden, auf die folgende Kriterien zutreffen:
- Schulen mit hohem Sanierungsbedarf bei „energetischer Modernisierung“
- Schulen mit sanierungsbedürftigen Toilettenanlagen
- Erweiterung oder Umbau von Schulen im Rahmen von Ganztagsschul-Maßnahmen
- Sanierung von Turnhallen und ungedeckten Sportflächen an Schulgebäuden
- Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit
- Mediengerechte Ausstattung (insb. Breitbandverkabelung)
- Gerechte Berücksichtung aller neun Stadtbezirke im Maßnahmenprogramm
Dem Schulausschuss sollen kurzfristig geeignete Objekte für das beschleunigte Schulbau- und –sanierungsprogramm vorgeschlagen werden. Die Maßnahmen werden aus dem Mietfinanzierungsverfahren der Bildungspauschale herausgelöst und direkt durch die Investitionsmittel des Konjunkturpakets finanziert. - Darüber hinaus soll die Verwaltung prüfen, ob auch im Bereich der Jugendeinrichtungen, Kindertagesstätten, Bürgerzentren, Sportanlagen und Spielplätze geeignete Maßnahmen zur energetischen Modernisierung bzw. Sanierung gemäß unter 1. genannten Kriterien mit einbezogen werden können.
- Es ist zu prüfen, ob und wie aufgrund der angekündigten gesetzlichen Änderungen das kommunale Vergabeverfahren, z.B. durch Anhebung von Wertgrenzen, Verkürzung von Fristen und Entscheidungsabläufen etc., im Geltungszeitraum des Konjunkturprogramms beschleunigt werden können. Dabei ist auch darzustellen, wie trotz Beschleunigung eine ausreichende Kontrolle zur Vermeidung bzw. Aufdeckung doloser Handlungen und der Wettbewerb für Anbieter gewährleistet werden kann. Außerdem sind Regelungen zum Bedarfsfeststellungsverfahren im Sinne einer Verfahrensoptimierung zu treffen.
Es ist Aufgabe des Landes die Konformität beschleunigter Vergabeverfahren mit dem EU-Recht zu prüfen.
Als Konsequenz aus der Verfahrensbeschleunigung ist die ordnungsgemäße Mittelverwendung zu jedem einzelnen Projekt über ein engmaschiges, paralleles und nachgelagertes Berichtswesen mit Schwerpunktprüfungen für die zuständigen Fachausschüsse und den Finanzausschuss sicherzustellen. - Der Rat benennt zur Beschleunigung der politischen Entscheidungsprozesse den Finanzausschuss für den Umsetzungszeitraum als zuständig für das Konjunkturprogramm. Die betroffenen Fachausschüsse, insbesondere der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, sind jeweils zu beteiligen.
- Eine schnelle Bezahlung der Rechnungen an beauftragte Firmen sicherzustellen. Der Rat ist über Verbesserungen in diesem Bereich fortlaufend zu unterrichten.
- zur Umsetzung der Infrastrukturprojekte bereits im Stellenplan vorhandene, aber nicht besetzte Stellen – insbesondere bei der Gebäudewirtschaft - umgehend zu besetzen. Dabei sind alle Möglichkeiten und Instrumente des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst, ggf. auch in Abstimmung mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband, auszuschöpfen. Externe Vergabe von Dienstleistungen sind ebenfalls in Betracht zu ziehen.
- Für die Maßnahmen, die im Rahmen des Konjunkturprogramms kommunal umgesetzt werden können, sind in Hinsicht auf die städtische Ko-Finanzierung und Folgekosten zugleich die Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzplan des städtischen Haushalts zu prüfen und darzustellen, inwieweit eine Nachtragssatzung notwendig ist.
- das Land NRW aufzufordern, ein eigenes Konjunkturprogramm aufzulegen und insbesondere die Mittel ungekürzt an die Kommunen weiterzuleiten. Dabei ist darauf hinzuwirken, dass auf die Notwendigkeit einer Eigenkapitalbeteiligung der Kommunen weitgehend verzichtet und vom Erfordernis der Deckungszusage für Mehrausgaben im Haushaltsjahr 2009 Abstand genommen wird, sofern eine Finanzierung durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage erfolgen kann.
- zu prüfen, inwieweit das stark erweiterte Produktportfolio der NRW-Bank genutzt werden kann. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuwirken, dass die Bedingungen für Förder-kredite (insbesondere bei KfW und NRW-Bank) an die Kriterien und Bedingungen des Konjunkturprogramms angepasst werden.
- Die städtischen Unternehmen werden aufgefordert, nach Möglichkeit Investitionen vorzu-ziehen oder sogar auszubauen, um so auch dazu für den Erhalt und die Schaffung neuer Arbeitsplätze beizutragen und die Ausbildungsquote mindestens zu halten.
Begründung:
Erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Martin Börschel gez. Barbara Moritz
SPD-Fraktionsvorsitzender GRÜNEN-Fraktionsvorsitzende
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