29.05.21 –
Die Energiewende bietet sehr unterschiedliche Beteiligungsmöglichkeiten. Insgesamt sind deutschlandweit ca. 22 MW Solarkapazität in Mieterstromanlagen gemeldet gegenüber etwa 7,5 GW insgesamt unter 10 kWp (Faktor 360). Das verringert die Beteiligungsmöglichkeiten an der Energiewende und gefährdet ihre Akzeptanz. Stärkere finanzielle Förderung von Mieterstromprojekten (wie in Thüringen) und eine Solarpflicht auf Neubauten und bei Dachsanierungen (wie in Hamburg) adressieren dieses Problem.
Eine inklusive Energiewende, von der alle profitieren
Chancen Wähler: Klares Profil zu Energiewende und Strukturwandel in NRW mit zugehöriger Sozial- und Wirtschaftspolitik insbesondere wenn man Chancen für Handwerker betont. Anschlussfähig damit sowohl für SPD und Linkspartei als auch die CDU.
Angriffspunkte: Kosten können beanstandet werden. Starke Betonung des urbanen Raums: Vorwurf des Vergessens ländlicher Regionen. Belastung von Eigentümern von Mehrfamilienhäusern und Immobiliengesellschaften.
Die Stärkung von Mieterstrom macht die Energiewender erreichbar für alle sozialen Klassen. Hier lassen sich Ökologie und Sozialpolitik verbinden. Eine stärkere Förderung von Handwerkern, die die Energiewende vorantreiben zeigt den Umstieg auf eine grüne Wirtschaftspolitik. Wir machen NRW zum deutschen Vorreiter bei der Energiewende (mit Blick auf aktuelle Regierung, Kohle und alte Energiewelt).
· Verpflichtung zur Installation von PV auf Neubauten und bei Sanierungen mit Aufbau eines Gerüstes
· Finanzielle Förderung für Mieterstromprojekte, wenn nachweislich nicht alleine wirtschaftlich
· Finanzielle Unterstützung für Zählerinfrastruktur
· Finanzielle Förderung bei Ergänzung von Mieterstromprojekten mit Speichern
· Prämie für Handwerker für die Installation von PV auf Mehrfamilienhäusern
· Stärkere Förderung der entsprechenden Ausbildungsberufe
· Aufbau von Informationsportalen und Anlaufstellen für Mieterstromprojekte
· Förderung von Kosten für Gerüstbau
Der Mieterstrom liegt grundsätzlich beim Bund. Es gibt aber auch für Maßnahmen der Länder Präzedenzfälle. Das Land NRW hat 2016 eine gezielte Förderung von Mieterstromprojekten durchgeführt. Auch das Land Thüringen fördert dediziert Mieterstromprojekte. Eine Solarpflicht bei Neubauten kann in Verbindung mit der Förderung von Mieterstrom und entsprechenden Informationsstellen die Attraktivität des Konzepts erhöhen.
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