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FC-Erweiterung im Äußeren Grüngürtel: „OVG-Urteil bringt Sicherheit für die Gleueler Wiese“  

PRESSEMITTEILUNG RATSFRAKTION & KREISVERBAND +++ Heute hat das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster sein Urteil im Verfahren gegen den Bebauungsplan verkündet, der die Grundlage für die geplanten Erweiterungsbauten des 1. FC Köln auf der Gleueler Wiese im Äußeren Grüngürtel bildet. Das Gericht hat im Sinne der Bürger*inneninitiative „Grüngürtel für alle“ und des Nabu-Landesverbands NRW entschieden. Demnach ist der Bebauungsplan teilweise fehlerhaft und damit insgesamt „unwirksam“. Eine Revision wurde nicht zugelassen, dagegen kann allerdings Beschwerde eingelegt werden.

24.11.22 –

Grund für die Einschätzung des Gerichts ist die Tatsache, dass die Festsetzung von vier öffentlichen Grünflächen als „Kleinspielfeld“ fehlerhaft ist. In einer Pressemitteilung des Gerichts heißt es dazu: „Innerhalb einer öffentlichen Grünfläche sind nur in untergeordnetem Umfang bauliche Anlagen zulässig. Nach dem in der Planbegründung dargestellten städtebaulichen Konzept der Stadt Köln sollen dort aber jeweils auf der gesamten festgesetzten Grünfläche vollversiegelte Sportflächen (…) errichtet werden können, bei denen es sich um bauliche Anlagen handelt.“[1]

Christiane Martin, Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN im Kölner Rat, kommentiert:
„Das Urteil ist ein großer Erfolg für die engagierte Bürgerschaft und den Nabu als Klägerinnen, aber auch für den Kölner Natur- und Klimaschutz insgesamt. Die Gleueler Wiese bleibt von massiven Eingriffen verschont, dafür werden wir politisch auf Basis des Urteils sorgen. Wir sind weiterhin zuversichtlich, dass es gelingen wird, gemeinsam mit dem FC eine tragfähige Lösung für den Verein an anderer Stelle in Köln zu finden. Wir GRÜNEN haben von Anfang an für den Alternativstandort Marsdorf plädiert und die Stadtverwaltung beauftragt, das zu prüfen.“
(vgl. Hintergrund weiter unten)

Katja Trompeter, Vorsitzende der Kölner GRÜNEN, sagt dazu: „Unsere Partei hat eine weitere Bebauung und Fragmentierung des Grüngürtels immer vehement abgelehnt. Deshalb sind wir froh, dass das Gericht der Klage stattgegeben hat. Das gibt Rückenwind für den Schutz der Gleueler Wiese. Insbesondere im Hinblick auf die Anpassung an den Klimawandel dürfen kostbare 36.000 m² unseres Kölner Grüngürtels nicht weiter versiegelt werden. Nichtsdestotrotz braucht der 1. FC Köln erstklassige Trainingsbedingungen und wir unterstützten sein Vorhaben moderne Trainingsanlagen zu bauen, allerdings nicht auf der Gleueler Wiese.“

Hintergrund:

Im Rat beschlossener Änderungsantrag zur Prüfung des Standorts Marsdorf als Alternative für die FC-Erweiterung:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=853866&type=do

Ursprungsantrag der Verwaltung (mit obigen Änderungen beschlossen):
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=103889


[1] Vgl. https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/60_221124/index.php

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