22.01.25 –
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Verpackungssteuer der Stadt Tübingen zurückgewiesen. Diese Entscheidung stärkt die Pläne des Ratsbündnisses eine solche Steuer auch für Köln einzuführen. Ziel ist es, die Müllflut durch Einwegverpackungen einzudämmen und Anreize für nachhaltige Alternativen zu schaffen. Dadurch sinken die Reinigungskosten, was den städtischen Haushalt langfristig entlastet.
Die Verpackungssteuer soll von Gastronomiebetrieben und Einzelhändlern erhoben werden, wenn sie Einwegverpackungen ausgeben. Ein entsprechender Antrag von GRÜNEN und CDU wurde für die kommende Ratssitzung am 13.02.25 eingebracht. Damit bekommt die Verwaltung den Auftrag, die Einführung einer Verpackungssteuer für Köln vorzubereiten und der Politik zur Entscheidung vorzulegen.
Bereits seit dem 01.01.2023 besteht für To-Go-Lebensmittel eine Mehrwegangebotspflicht. Kund*innen haben also bereits die Wahl auf Einwegverpackungen zu verzichten.
Zum Antrag: https://wolke.netzbegruenung.de/s/fxT86XGorTTaiaj
Robert Schallehn, Umweltpolitischer Sprecher der GRÜNEN im Kölner Rat, sagt dazu: „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gibt uns Rückenwind für unsere Pläne, auch in Köln eine Verpackungssteuer einzuführen. Die Müllberge aus Einwegverpackungen sind eine Belastung für unsere Stadt und die Umwelt. Mit der Steuer schaffen wir Anreize für Mehrweglösungen und leisten einen wichtigen Beitrag für nachhaltigen Konsum. Jetzt gilt es, das Konzept zügig zu konkretisieren und umzusetzen – für ein sauberes und nachhaltiges Köln.“
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