Pferderennbahn darf nicht bebaut werden.

Kreisverband: Beschluss auf der Mitgliederversammlung am 9. Juni

10.06.08 –

Die Kölner Grünen beschlossen, gegen die auch nur teilweise Widmung des Arials der Pferderennbahn als Bauland einzutreten. „Wir haben in Köln zu wenig Grünflächen. Es kann nicht sein, dass das Gebiet der Galopprennbahn geopfert wird“ – so Stefan Peil, und weiter: „Wir wissen uns mit den Bürgerinnen und Bürgern in Weidenpesch und Niehl und weit darüber hinaus einig.“

 

Der Beschluss im Wortlaut:

Antrag des Kreisvorstands an die MV am 9. Juni 08, beschossen auf der Sitzung am 19. Mai 2008


Erhalt des Landschaftsschutzgebiets Pferderennbahn in Weidenpesch

Bündnis 90 / Die Grünen Köln setzen sich weiterhin mit aller Kraft dafür ein, das landschafts- und denkmalgeschützte Areal der Kölner Pferderennbahn vollständig zu erhalten. Begehrlichkeiten Teile der landschaftsgeschützten Fläche als Bauland zu verwenden, erklären Die Grünen eine klare Absage.

„Die Grünen treten dafür ein, natürliche und naturnahe Strukturen im gesamten Stadtgebiet zu fördern und zu schützen ... Die Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und Flora-Fauna-Habitat-Gebiete Kölns sind wertvolle Bereiche, die als Planungsschranken akzeptiert, konsequent geschützt und weiterentwickelt werden müssen.“ (aus Kommunalwahlprogramm 2004, „Für ein ökologisches Köln“ (S. 18/19). Das Engagement für die „Grüne Lunge“ des Kölner Nordens ist ein relevanter Schritt diese Zielsetzungen umzusetzen.

Begründung:

Ende des 19. Jahrhunderts wurden dem Kölner Rennverein 55 ha Freifläche zu einem symbolischen Preis von einem Groschen / Quadratmeter zur Verfügung gestellt. Dies erfolgte mit der Auflage, diese als Grünfläche für die Bevölkerung zu erhalten.
Seit 1975 versucht der Kölner Rennverein durch die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens, Teile des landschaftsgeschützten Rennbahngeländes in Köln-Weidenpesch als Bauland zu veräußern. Diese Pläne werden seit ca. 8 Jahren verstärkt vorangetrieben. Hauptmotiv des Vereins ist, dringend Geld zu benötigen, um sich zu entschulden und dringend erforderliche Investitionen vornehmen zu können.
War zunächst eine 4,2 ha große Randbebauung an der Niehler Straße geplant, soll infolge des Ratsbeschluss vom 25.11.2004 vorrangig eine Bebauung auf der schon versiegelten, nicht unter Landschaftsschutz stehenden Fläche an der Scheibenstraße vorgenommen werden. Die Bebauungsoption für die Niehler Straße gilt aber weiterhin. Da nun ein aktuelles vom Rennverein in Auftrag gegebenes Lärmgutachten den geplanten Umfang der Bebauung an der Scheibenstraße gefährdet, gerät nun wieder die Randbebauung an der Niehler Straße stärker in den Fokus. Der Rennverein erwartet, dass der Rat dafür planungsrechtliche Vorbereitungen trifft.

Tausende Bürger des Kölner Nordens lehnen seit Jahren eine Bebauung des Rennbahngeländes, vor allem der Grünflächen an der Niehler Straße aus folgenden Gründen ab:



- Die Bürger betrachten die Pferderennbahn als die „Grüne Lunge" in ihrem Stadtraum, welche durch ihre Filterfunktion und Sauerstoffproduktion den vielfältigen Luftbelastungen aus Industrie, insbesondere aus Chemieanlagen, Klärwerk Stammheim, Heizkraftwerk Niehler Hafen, den Ford-Werken und der Müllverbrennungsanlage entgegenwirkt.

- Sie gewährleistet eine Durchlüftung, die eine Entlastung des durch die überwiegenden Nord-West und Süd-Ost-Winde hervorgerufenen Schadstoffstaus im Niehler Raum bewirkt. Diese Wirkung würde durch Bebauung beeinträchtigt.

- Die geplante Wohnbebauung wird auch als unzulässig angesehen, da sie den Leitlinien der Bezirksregierung zum Hochwasserschutz bezüglich der Nutzung neuer Siedlungsflächen in hochwassergefährdeten Bereichen widerspricht. Es werden Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt befürchtet. Insbesondere werden bei dem Eingriff in den Boden durch die Anlage von Tiefgaragen Schäden in der Umgebung, u.a. durch Kellerüberflutungen erwartet.

- Der Planbereich des Wohnungsbauprojektes ist als Lebensraum von Tierarten, insbesondere von Kleintieren und Vögeln, darunter von einigen geschützten der sog. Roten Liste bekannt und wird als schützenswertes Biotop angesehen.

- Der Einstieg in die Teilbebauung weckt weitere Begehrlichkeiten, insbesondere dann, wenn die aus dem Grundstücksverkauf erlösten Mittel für die Entschuldungs- und Sanierungspläne des Kölner Rennvereins nicht ausreichen.

- Selbst die Landesregierung teilt inzwischen die Position, den Flächenverbrauch bis 2020 um 70 Prozent senken zu müssen (Stellungnahme von Umweltminister Eckhard Uhlenberg am 08.05.2008) und will Kommunen bei Pilotprojekten zur Flächenbegrenzung unterstützen.


Fazit:
Seit den 90er Jahren gehen täglich 15 Hektar Fläche in NRW durch neue Wohn- oder Gewerbebauung verloren. Laut Aussage von Experten wäre Deutschland bei ungebremsten Flächenverbrauch 2050 „versiegelt“ ist. Eine wichtige Gegenmaßnahme ist, bisher bebaute Brachflächen neu zu nutzen und Innenbereiche zu verdichten. Es ist positiv, dass das ökologische Ziel der Flächenversiegelung entgegenzuwirken, politisch breitere Akzeptanz findet.
Eine mit der vom Kölner Rennverein geforderten Teilbebauung verbundene Reduzierung des Landschaftsschutzgebiets und ein Beseitigen eines relevanten Teils des gewachsenen Grünbestandes ist aus den genannten Gründen nicht akzeptabel.

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