24.06.15 - 1. Die Verwaltung wird beauftragt, folgende weitere Auswahlkriterien zu berücksichtigen und in geeigneter Form in die Wertungsmatrix im Zeitraum der Interessensbekundungsphase aufzunehmen. • die Förderung der Rohwasserqualität, u.a. zur nachhaltigen Reduzierung des Nitrateintrags, • eine Klausel analog der Vereinbarung im Rahmen des Konzessionsvertrages, Sparte Gas u. Strom gem. Ratsbeschluss vom 30.09.2014 vorzusehen, die die vertragliche Regelung eines Erschwernisentgelts bei der Wiederherstellung der Oberflächen nach Straßenaufbrüchen regelt • der abschließende Kriterienkatalog wird…
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24.06.15 - er Rat der Stadt Köln stellt fest, dass er unter den gegebenen Verhältnissen arbeits- und funktionsfähig ist. In Hinsicht auf die seit längerem geführte Diskussion über die Optimierung der kommunalen Selbstverwaltung und die Stärkung der Bereitschaft kommunale Mandate in den Räten zu übernehmen, stellt der Rat fest: Die Anforderungen an ehrenamtlich tätige Ratsmitglieder – insbesondere in großen Städten -sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Die zeitliche Inanspruchnahme zur Ausübung des kommunalen Mandates ist durch die Vielzahl von Entscheidungen mit zunehmender Komplexität der…
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24.06.15 - Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt: Die städtische Finanzierung zur Bezuschussung der Verbraucherberatung im Quartier als zusätzliche Aufgabe erfolgt aus Mitteln des allgemeinen Haushalts. Das Budget der entsprechenden Produktbereiche ist für die Vertragslaufzeit in der notwendigen Höhe aufzustocken.
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23.06.15 - Der Zentralrat der Juden in Deutschland verleiht in diesem Jahr auf einstimmigen Beschluss seiner Spitzengremien den Leo-Baeck-Preis an den Kölner Grünen-Bundestagsabgeordneten Volker Beck. Die Preisverleihung wird Anfang November in Berlin stattfinden.
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23.06.15 - Am 1. Juli tritt die Mietpreisbremse in Nordrhein-Westfalen in Kraft. Heute hat das Landeskabinett die entsprechende Verordnung beschlossen. Damit gehört NRW zu den ersten Ländern, die die Mietpreisbremse einführen. Sie verhindert, dass der Quadratmeterpreis für Neumieter deutlich über der ortüblichen Vergleichsmiete liegt. Maximal 10 Prozent über dem im Mietspiegel angegebenen Durchschnitt sind erlaubt.
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