Antrag des Kreisvorstands an die KMV: Grundsätze für die Grüne Ratsarbeit in der Ratsperiode ab 2014

A) Der Mittwochskreis

Der Mittwochskreis gibt sich eine schriftlich zu fixierende Geschäftsordnung, die folgenden Grundsät­zen entspricht:

 

  1. Der Mittwochskreis ist das Entscheidungsorgan der Ratsfraktion. Er tagt außerhalb der Ratsferi­en wöchentlich, in der Regel mittwochs. Wenn nicht  besondere Gründe dem entgegenstehen, tagt er öffentlich.
  2. Der Mittwochskreis besteht aus
    1. den Ratsmitgliedern von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
    2. den BezirksvertreterInnen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
    3. den vom Mittwochskreis gewählten sonstigen MandatsträgerInnen (sachkundige BürgerIn­nen und EinwohnerInnen, Aufsichtsräte u.ä.)
    4. den Kreisvorstandsmitgliedern
    5. den regelmäßig im Plenum des Mittwochskreis Mitarbeitenden
  3. Die Arbeitgeberfunktion gegenüber den Angestellten der grünen Ratsfraktion nehmen die Ratsmitglieder wahr.
  4. Die Wahl des Fraktionsvorstandes, sowie die Besetzung der Ausschüsse und sonstiger Gremien kann nicht gegen die Mehrheit der Ratsmitglieder erfolgen.
  5. Der Mehrheit der Ratsmitglieder steht ein Vetorecht mit einwöchentlich  aufschiebender Wir­kung gegen Entscheidungen des Mittwochskreises zu, das  von diesem mit Zweidrittelmehrheit zurückgewiesen werden kann.

 

B) Bezirksfraktionen

  1. Sofern Differenzen zu kommunalpolitischen Fragen zwischen einer  Bezirksfraktion und der Ratsfraktion entstehen, ist die Ratsfraktion verpflichtet, mit der betroffenen Bezirksfraktion eine Verständigung zu suchen.
  2. Auf Wunsch der Bezirksfraktion wird bei Konflikten eine gemeinsame Versammlung im betrof­fenen Bezirk einberufen.

 

C)

Da sich die Ratsfraktion derzeit in einem Debattenprozess zu ihrem  Fraktionsstatut befindet, sollen diese Grundsätze vorerst bis zum Sommer 2014 gelten. Nach den Sommerferien befasst sich die Kreis­mitgliederversammlung mit ihnen erneut mit dem Ziel eines endgültigen Beschlusses.

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2013 | Partei interne Strukturen