JOHANNES POTH
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BEATRIX VON KALBEN
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ELISABETH HUTHER (in Elternzeit)
Über die Jahre haben sich viele Pressemitteilungen und Kommentare zum aktuellen politischen Geschehen angesammelt. Hier sind die Pressemitteilungen der GRÜNEN im Kölner Rat aus den letzten Jahren zu finden. Wir wünschen viel Spaß beim Stöbern. Sollte etwas spezielles gesucht werden, so verwenden Sie bitte auch unsere Suchfunktion.
2019 haben wir unsere Webseite erneuert, die älteren Mitteilungen sind nur teilweise dem neuen Design angepasst worden ;-).
Ausgewählte Kategorie: Sport
Das Ratsbündnis aus Grünen, CDU und Volt fördert den Sport in Köln mit zwei neuen Sportboxen.
In diesem Ausschuss ging es um klimafreundliche Veränderungen in der Sportförderrichtlinie. Außerdem wurden neue Mittel für den Strukturförderfonds Sport bereitgestellt. Beim Thema Lehrschwimmbäder blieben Fragen offen.
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Heute berät der Sportausschuss über die neue Richtlinie zur Förderung von Sport und Bewegung in Köln. Darin enthalten sind auch neue Förderbereiche, darunter „Sport- und Bewegungsprojekte im öffentlichen Raum“ und Klimaschutzmaßnahmen von Sportvereinen.
In einer Vorlage im heutigen Jugendhilfeausschuss sowie im Sportausschuss am Donnerstag schlägt die Verwaltung die Sanierung mehrerer Outdoor-Sportanlagen vor. Es geht um den Basketball-Platz im Inneren Grüngürtel und den angrenzenden Tennisplatz, außerdem um den Basketball-Platz auf den Poller Wiesen. Unter anderem sollen die Bodenbeläge und die Sportausstattung der Plätze erneuert werden, um sie „möglichst intensiv, witterungsunabhängig und verletzungsarm“ nutzbar zu machen. Die GRÜNEN-Ausschussmitglieder werden der Vorlage zustimmen.
PRESSEMITTEILUNG RATSFRAKTION & KREISVERBAND +++ Heute hat das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster sein Urteil im Verfahren gegen den Bebauungsplan verkündet, der die Grundlage für die geplanten Erweiterungsbauten des 1. FC Köln auf der Gleueler Wiese im Äußeren Grüngürtel bildet. Das Gericht hat im Sinne der Bürger*inneninitiative „Grüngürtel für alle“ und des Nabu-Landesverbands NRW entschieden. Demnach ist der Bebauungsplan teilweise fehlerhaft und damit insgesamt „unwirksam“. Eine Revision wurde nicht zugelassen, dagegen kann allerdings Beschwerde eingelegt werden.
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