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Archiv Pressemitteilungen

Über die Jahre haben sich viele Pressemitteilungen und Kommentare zum aktuellen politischen Geschehen angesammelt. Hier sind die Pressemitteilungen der GRÜNEN im Kölner Rat aus den letzten Jahren zu finden. Wir wünschen viel Spaß beim Stöbern. Sollte etwas spezielles gesucht werden, so verwenden Sie bitte auch unsere Suchfunktion.

2019 haben wir unsere Webseite erneuert, die älteren Mitteilungen sind nur teilweise dem neuen Design angepasst worden ;-).

Änderungsantrag: KölnMusik GmbH Zuschussregelung

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat


 
An den Vorsitzenden des Finanzausschusses
Herr Martin Börschel

Herrn
Oberbürgermeister Jürgen Roters

27.09.2013

Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates
TOP 12.16 KölnMusik GmbH - Zuschussregelung

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Antragsteller bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu vorgenanntem TOP auf die Tagesordnung der Sitzung des Finanzausschusses am 30.09.2013 zu setzen:


Beschluss:

Dem Beschlussvorschlag, dass der übersteigende Betriebskostenzuschuss des Geschäftsjahres 2012 in Höhe von 840.854,87 Euro bei KölnMusik verbleibt, wird zugestimmt und wie folgt ergänzt:
Für KölnMusik GmbH soll folgende Verfahrensregelung gelten:

  1. Auf Basis einer vom Finanzausschuss und Rat zu beschließenden mittelfristigen Wirtschaftsplanung über drei Jahre werden die zu zahlenden Betriebskostenzuschüsse festgelegt.
  2. Auf der Grundlage der jeweiligen Jahresabschlüsse der KölnMusik GmbH erfolgt eine Spitzabrechnung. Sofern das Unternehmen einen über den von der Stadt Köln geleisteten Betriebskostenzuschuss hinausgehenden „Überschuss“ erwirtschaftet, verbleibt dieser im Unternehmen und wird auf das nächste Geschäftsjahr vorgetragen. Fehlbeträge sind im Rahmen der mittelfristigen Wirtschafts- und Finanzplanung des Unternehmens auszugleichen.
  3. Diese Regelung tritt beginnend mit dem Jahresabschluss 2013 für den Zeitraum bis einschließlich 2016 in Kraft und wird in 2015 evaluiert.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt die mittelfristige Wirtschafts- und Finanzplanung der KölnMusik GmbH zu prüfen und einen Vorschlag für angemessene Betriebskostenzuschüsse in diesem Zeitraum bis zum Finanzausschuss am 10.2.2014 vorzulegen.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, die dargestellte Verfahrensweise im Rahmen einer Leistungsvereinbarung mit der Gesellschaft festzuschreiben.


Begründung:

Dieses Verfahren verfolgt das Ziel, Eigeninitiative und wirtschaftliche Eigenverantwortlichkeit und der Geschäftsführung des Kultur-Unternehmens KölnMusik GmbH deutlich zu stärken und somit auch ein Anreizsystem für ein wirtschaftlich erfolgreiches Handeln zu etablieren. Dies bedeutet für KölnMusik allerdings auch, dass Chancen und Risiken in höherem Maße als bisher vom Unternehmen zu tragen sind.

Dieses Verfahren soll nach zwei Jahren evaluiert und durch ein periodisches Controlling begleitet werden.

Die Antragsteller verbinden damit das weitergehende Ziel, dieses Modell auf alle Zuschussbetriebe zu übertragen.


Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Barbara Lübbecke          gez. Jörg Frank
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin    GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

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