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Archiv Pressemitteilungen

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Änderungsantrag: Neuausrichtung der Gebäudewirtschaft / Neufassung der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat

An den
Vorsitzenden des Rates Herrn
Oberbürgermeister Jürgen Roters


Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates
Neuausrichtung der Gebäudewirtschaft (3901/20123) / Neufassung der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (3902/2013)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Antragsteller möchten Sie bitten, folgenden Änderungsantrag zur Beschlussvorlage „Neufassung der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft“ in die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung aufzunehmen:

Der Beschlusstext der Vorlage 3902/2013 wird wie folgt ergänzt:

Beschluss:

I. Der Rat beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Neufassung der Betriebssatzung für die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln mit folgender Maßgabe:

§ 7 Abs. 2 der Satzung erhält folgende Fassung:

(der erste Absatz dieses Passus wird gestrichen)
Die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister entscheidet über Meinungsverschiedenheiten zwischen den auftraggebenden Fachdienststellen und der Gebäudewirtschaft als Auftragnehmer. In diesem Zusammenhang kann sie/er der Betriebsleitung Weisungen erteilen, um die Auftragserledigung sicherzustellen.

(der zweite Absatz bleibt erhalten, entsprechend der Betriebssatzung a.F.)
Im Interesse der Einheitlichkeit der Verwaltung sowie zu Erreichung gesamtstädtischer Ziele kann die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister der Betriebsleitung Weisungen erteilen.

Ziffern 1-3 der Beschlussvorlage bleiben im Übrigen unverändert.
II. Ziffer 4 wird neu hinzugefügt:

Die Neufassung der Betriebssatzung für die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln erfolgt unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Mitteilung der Verwaltung zu den Ergebnissen der Organisationsanalyse der Gebäudewirtschaft (3901/2013) und mit folgender Maßgabe:

1. Der Betrieb Gebäudewirtschaft wird in seinen grundsätzlichen Strukturen fortgeführt. Für die Neuausrichtung gelten sowohl bezogen auf das Aufgabenprofil im Innen- und Außenverhältnis als auch die Neustrukturierung der Ressourcenverteilung folgende Prämissen: 

a) Es werden spartenbezogene Budgets (Schulbauten nach Schulformen, Kindertagesstätten, Verwaltungsgebäude etc.) gebildet. Es wird eine periodische Priorisierung innerhalb der Spartenbudgets vorgenommen. Umschichtungen innerhalb eines Spartenbudgets sollen möglich sein. Die zukünftige Abbildung in der Wirtschaftsplanung und im Jahresabschluss der Gebäudewirtschaft ist darzustellen.

b) Zur Schaffung einer hinreichenden Planungssicherheit werden künftig Investitionsbudgets bereitgestellt, deren Volumina von der jährlichen Festlegung durch die Haushaltssatzung abhängig sind. Sie sind im Wirtschaftsplan in Abstimmung mit dem städtischen Haushaltsplans der Gebäudewirtschaft abzubilden.

c) Es wird ein mehrstufiges Controlling der Bau-Investitionen aufgebaut, das Verwaltung und Ratsgremien ein zeitnahes Monitoring und eine Steuerung ermöglicht und auch die Betrachtung der Einzelinvestitionen gewährleistet, um Kostensteigerung frühzeitig zu erkennen und kompensieren zu können.

d) Die Verwaltung entwickelt Vorschläge zur Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung der Vergabeprozesse.

e) Zwecks Verfahrensvereinfachung und –beschleunigung soll das Rechnungsprüfungsamt zukünftig nicht mehr generell prozessbegleitend sondern stichprobenartig prüfen.

f) Das bestehende Verhältnis „Mieter-Vermieter“ zwischen Verwaltung und Gebäudewirtschaft wird ersetzt durch ein „Auftraggeber– Auftragnehmer-Verhältnis“. Die bisherige Mietkalkulation auf Vollkostenbasis wird durch eine Verrechnungspreisbildung auf Aufwandsbasis abgelöst, deren Parameter transparent darzustellen sind. Die Verrechnung muss einen Anteil zur Finanzierung der Instandhaltung beinhalten, der für den nachhaltigen Substanzerhalt auskömmlich sein muss.

g) Die Verantwortung der Auftraggeberseite wird gestärkt. Die Schnittstelle zwischen Fachverwaltung und Gebäudewirtschaft und die dafür notwendigen zusätzlichen Ressourcen – u.a. im Stellenplan - sind darzustellen, um die operative Handlungsfähigkeit der Gebäudewirtschaft und der Auftraggeber zu gewährleisten. Zudem ist darzustellen, dass sich die Auftraggeber zur Erstellung der Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung – Projekt-/Planungsvorbereitung) auch der Gebäudewirtschaft als Dienstleister bedienen können.

h) Die Festlegung einheitlicher Bau- und Fachstandards wird vorbereitet und den zuständigen Ratsgremien vorgelegt.

i) Die notwendigen Änderungen der Zuständigkeitsordnung mit der Abbildung der veränderten Kompetenzen der beteiligten Ausschüsse sowie die Änderung anderweitiger Regelwerke werden dem Rat zeitnah vorgelegt.

2. Der weitere Umsetzungsprozess zur Neuausrichtung der Gebäudewirtschaft sowie die schrittweise Konkretisierung und Ausarbeitung der einzelnen Handlungsstränge erfolgt in enger Abstimmung und Information der zuständigen Ratsgremien, insbesondere des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen, des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft und des Finanzausschusses.

3. Die Entscheidung über die Neufassung der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft soll zur Sitzung des Rates am 30.11.2014 evaluiert werden. Hierzu bittet der Rat die Verwaltung um eine umfassende Sachstandsmitteilung in die Ausschüsse Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen, Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft und Finanzausschuss.

4. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gebäudewirtschaft sowie die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dezernate I, IV, V und VII sind ebenfalls eng einzubinden und über den Prozessverlauf laufend zu informieren.

 

Begründung:

Erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

 

gez. Dr. Barbara Lübbecke      gez. Jörg Frank
SPD- Fraktionsgeschäftsführerin     GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer  

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