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Archiv Pressemitteilungen

Über die Jahre haben sich viele Pressemitteilungen und Kommentare zum aktuellen politischen Geschehen angesammelt. Hier sind die Pressemitteilungen der GRÜNEN im Kölner Rat aus den letzten Jahren zu finden. Wir wünschen viel Spaß beim Stöbern. Sollte etwas spezielles gesucht werden, so verwenden Sie bitte auch unsere Suchfunktion.

2019 haben wir unsere Webseite erneuert, die älteren Mitteilungen sind nur teilweise dem neuen Design angepasst worden ;-).

Anfrage im Sozialausschuss: Umsetzung des Wohnungsaufsichtsgesetzes (WAG)

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat

An den Vorsitzenden des Ausschusses
für Soziales und Senioren
Herrn Michael Paetzold

Herrn Oberbürgermeister
Jürgen Roters

Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Umsetzung des Wohnungsaufsichtsgesetzes (WAG)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrter Herr Paetzold,

zur nächsten Sitzung des Ausschusses bitten wir um einen Bericht der Verwaltung zur Umsetzung des Wohnungsaufsichtsgesetzes (WAG) vor Ort.

In diesem Zusammenhang sind insbesondere folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie oft und in welchen Fällen wurde das WAG bereits angewendet?
  2. Welche Anwendungsschwierigkeiten sieht die Verwaltung ggf.?
  3. Welche Einsatzmöglichkeiten in welchen Bereichen der Stadt sieht die Verwaltung?

Begründung:

Der Landtag hat im April 2014 ein neues Wohnungsaufsichtsgesetz mit Stimmen von SPD und Grünen verabschiedet. Durch dieses Gesetz können die Kommunen in NRW über eine Festlegung von Mindeststandards für Wohnraum und die Möglichkeit ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro zu verhängen sowie Wohnungen für unbewohnbar zu erklären, gegen VermieterInnen vorgehen, die ihre Wohnungen vernachlässigen.

Darüber hinaus wird durch die Regelung zur Überbelegung verhindert, dass VermieterInnen die Not wohnungssuchender Menschen ausnutzen, um einen möglichst hohen Gewinn zu erzielen.

Das Wohnungsaufsichtsgesetz ist somit auch klares Signal an alle EigentümerInnen: Wer Mindeststandards nicht erfüllt, darf seine Wohnräume auch nicht vermieten. Dazu zählt nicht nur das Vorhandensein von sanitären Anlagen, sondern auch deren Funktionstüchtigkeit. Um Überbelegungen zu verhindern, müssen mindestens 9 m² Wohnfläche für jeden Erwachsenen bereitgestellt werden, für Kinder (bis 6 Jahre) mindestens 6 m². Die kommunalen Wohnungsämter können bei Missständen Instandsetzungen anordnen, wenn die EigentümerInnen nicht tätig werden. Sofern Wohnraum nicht die Mindestanforderungen erfüllt oder sogar Gesundheitsgefahren drohen, kann die Wohnung künftig leichter für unbewohnbar und somit für nicht vermietbar erklärt werden. Die EigentümerInnen müssen dann angemessenen Ersatzwohnraum zur Verfügung stellen.

Damit schützt das Gesetz auch die große Mehrzahl ordentlicher VermieterInnen, die ihren Wohnraum angemessen instand halten, vor verwahrlosendem Wohnraum in Quartieren mit Auswirkungen auf den eigenen Bestand.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Barbara Lübbecke                           gez. Jörg Frank
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin                  Grüne-Fraktionsgeschäftsführer

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