JOHANNES POTH
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BEATRIX VON KALBEN
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ELISABETH HUTHER (in Elternzeit)
Über die Jahre haben sich viele Pressemitteilungen und Kommentare zum aktuellen politischen Geschehen angesammelt. Hier sind die Pressemitteilungen der GRÜNEN im Kölner Rat aus den letzten Jahren zu finden. Wir wünschen viel Spaß beim Stöbern. Sollte etwas spezielles gesucht werden, so verwenden Sie bitte auch unsere Suchfunktion.
2019 haben wir unsere Webseite erneuert, die älteren Mitteilungen sind nur teilweise dem neuen Design angepasst worden ;-).
CDU-Fraktion im Kölner Rat
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat
Fraktion Die Linke
FDP-Fraktion
Gruppe Die Piraten
Gruppe Deine Freunde
An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses
Herrn Andreas Wolter
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Radwegbenutzungspflicht auf Kölner Radwegen
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die Antragsteller bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses zu setzen:
1. Nach ständiger Rechtsprechung u.a. des Verwaltungsgerichts Berlin, des Oberlandesgerichts Düsseldorf und des Bundesgerichtshofes besteht keine Radwegebenutzungspflicht, wenn die Radwegbenutzung dem einzelnen Radfahrer objektiv unzumutbar ist (OLG Düsseldorf, NZV 1992, 290, 291; BGH, NZV 1995, 144). Als unzumutbar kann sie dann angesehen werden, wenn der Radweg nicht die erforderliche Breite aufweist, insbesondere dann nicht, wenn die Soll‐Breite gemäß der Verwaltungsvorschrift zu § 2 Abs. 4 S. 2 StVO unterschritten ist (VG Berlin, NZV 2001, 317).
Die Regelnorm für die lichte Breite eines Radweges beträgt 2 Meter und die Mindestbreite an Engstellen 1,50 Meter. Die Radwege an den Kölner Ringen weisen überwiegend eine lichte Breite von unter einem Meter auf. Wird berücksichtigt, dass ein gewöhnlicher Fahrradlenker eine Breite von 40 bis 60 Zentimetern hat und damit ein in der Mitte des Radweges fahrender Radler links und rechts lediglich 15 bis 25 Zentimeter Sicherheitsabstand zum Gehweg halten kann, führen bereits kleinste Lenkbewegungen zwangsläufig dazu, dass der Fahrradfahrer mit seinem Lenker oder weiteren Fahrradteilen in den Gehweg hineinragt und verbotswidrig den Gehweg befährt.
Zudem fehlen an nicht wenigen Knotenpunkten, insbesondere aber an den Kreuzungen am Habsburgerring / Pilgrimstraße und Rudolfplatz (Habsburgerring / Hahnenstraße), vor den Ampeln ausreichend dimensionierte Aufstellflächen, so dass regelmäßig Fahrradfahrer bei Rot auf den Gehweg ausweichen müssen, um nicht auf der Fahrbahn oder den Straßenbahngleisen den querenden Verkehr zu behindern und sich selbst zu gefährden.
2. Unabhängig davon beziehen sich alle Maße von Radwegen in der zugehörigen Verwaltungsvorschrift auf einspurige Fahrräder (VwV zur StVO zu §2 zu Absatz 4 Satz 2 II. 2. a) cc) Randziffer 23). Damit sind Fahrer von mehrspurigen Lastenrädern oder Rädern mit Anhänger von einer Benutzungspflicht ausgenommen und dürfen auch auf der Fahrbahn fahren. Da hierbei im Wesentlichen auf die Fahrzeugbreite abgehoben wird und Anhänger oder Lastenräder ähnlich breit sind wie etwa dreirädrige Fahrräder, sogenannte Trikes, dürfte dies auch auf derartige Räder zutreffen, wenn sie keine expliziten zwei‐ spurigen Lastenräder sind.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:
Mit freundlichen Grüßen
gez. Niklas Kienitz
CDU-Fraktionsgeschäftsführer
gez. Jörg Frank
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer
gez. Ulrich Breite
FDP-Fraktionsgeschäftsführer
gez. Michael Weisenstein
DIE LINKE-Fraktionsgeschäftsführer
gez. Thomas Hegenbarth
Piraten-Gruppensprecher
gez. Thor Zimmermann
DEINE FREUNDE
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