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Über die Jahre haben sich viele Pressemitteilungen und Kommentare zum aktuellen politischen Geschehen angesammelt. Hier sind die Pressemitteilungen der GRÜNEN im Kölner Rat aus den letzten Jahren zu finden. Wir wünschen viel Spaß beim Stöbern. Sollte etwas spezielles gesucht werden, so verwenden Sie bitte auch unsere Suchfunktion.
2019 haben wir unsere Webseite erneuert, die älteren Mitteilungen sind nur teilweise dem neuen Design angepasst worden ;-).
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat
An die
Vorsitzende des Rates
Frau
Oberbürgermeisterin Henriette Reker
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
Modifizierung und Entschlackung des Kooperativen Baulandmodells
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die Antragsteller möchten Sie bitten, folgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung aufzunehmen:
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Kooperative Baulandmodell gemäß nachstehenden Maßnahmen zu modifizieren und den zuständigen Ausschüssen sowie dem Rat als Be-schlussvorlage vorzulegen:
Begründung:
Ziel des vorstehenden Antrages ist eine vereinfachte Anwendung des Kooperativen Baulandmodells. Die Ziele flächendeckend öffentlich geförderten Wohnraum zu schaffen sowie den Planungsbegünstigten an den Folgekosten zu beteiligen bleiben erhalten und sollen um den Punkt Wohnraumangebote für Kreise der Bevölkerung zu schaffen, die nicht unter die öffentliche Wohnraumförderung fallen, erweitert werden, Hiermit könnte eine Lücke für ein breites und leistbares Wohnungsspektrum geschlossen werden.
In der Praxis hat sich herausgestellt, dass die bisherige Regelung nicht gewährleisten kann, dass bei jedem Bauvorhaben ab 25 Wohneinheiten öffentlich geförderter Wohnungsbau festgesetzt werden kann und ebenso zu einem unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand sowohl auf städtischer als auch auf Investorenseite führt. Dies möchten die antragsstellenden Fraktionen ändern, jedoch in begründeten Einzelfällen Ausnahmen zulassen können.
Die Rechtsgrundlage des BauGB lässt ausdrücklich gem. § 9 Absatz 1 (7) und (8) zu, dass in B-Plänen Flächen ausgewiesen werden, auf denen ganz oder teilweise Wohngebäude errichtet werden, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten und für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf bestimmt sind.
Dabei ist es unbeachtlich, ob es sich um eine aufgelassene Gewerbebrache oder eine Nachverdichtung im Bestand handelt. Bedeutsam ist, dass neues Planrecht für eine neue Nutzung oder eine höhere Ausnutzung als nach Bestandslage geschaffen werden soll.
Auf dieser Grundlage soll nun in allen Planungsvorhaben das modifizierte Kooperative Baulandmodell zur Anwendung kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Barbara Lübbecke - SPD-Fraktion
Niklas Kienitz - CDU-Fraktion
Jörg Frank - GRÜNE-Fraktion
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