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Archiv Pressemitteilungen

Über die Jahre haben sich viele Pressemitteilungen und Kommentare zum aktuellen politischen Geschehen angesammelt. Hier sind die Pressemitteilungen der GRÜNEN im Kölner Rat aus den letzten Jahren zu finden. Wir wünschen viel Spaß beim Stöbern. Sollte etwas spezielles gesucht werden, so verwenden Sie bitte auch unsere Suchfunktion.

2019 haben wir unsere Webseite erneuert, die älteren Mitteilungen sind nur teilweise dem neuen Design angepasst worden ;-).

Dringlichkeitsantrag im Rat: Forderungen zur Instrumentenreform des SGB II und SGB III

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kölner Rat

An den Vorsitzenden des  Rates
Herrn Oberbürgermeister Jürgen Roters

Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates
Forderungen zur Instrumentenreform des SGB II und SGB III

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung am 14.07.2011 zu setzen:

Beschluss:

I. Zur Gesetzgebung:

  • Der Rat der Stadt Köln appelliert an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, die von der Bundesregierung vorgelegte Instrumentenreform des SGB II und des SGB III aus sozialpolitischem Interesse in der vorgelegten Fassung nicht zu beschließen, sondern die Dezentralität der Jobcenter vor Ort zu stärken, sowie die Individualität und Qualität stärker in den Fokus zu nehmen.
  • Dazu fordert der Rat der Stadt Köln, dass

    -die individuellen Bedarfe von langzeitarbeitslosen Frauen und Männern hinsichtlich der Dauer, der Qualität und der Intensität von Arbeitsförderungsmaßnahmen berücksichtigt werden;

    - sowohl Instrumente für arbeitsmarktnahe als auch für integrationsferne erwerbsfähige Hilfeempfänger mit adäquaten dauerhaften Beschäftigungsmöglichkeiten erhalten bleiben;

    - der sozialpolitische Leitgedanke des SGB II mit dem Anspruch auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, insbesondere für Menschen, die dauerhaft keine Integrationschance auch im ersten Arbeitsmarkt haben, gestärkt wird;

    - ein Arbeitsmarktprogramm aufgelegt wird, das weiterhin dauerhafte Förderungen wie z.B. den §16e SGB II vorsieht, um den bundesweit ca. 450.000 vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeschlossenen Menschen auch eine wirkliche Chance auf Integration zu bieten;

    - die Ausweitung von Gutscheinen zurückgenommen wird, da sie den Anforderungen der Zielgruppe nicht entspricht: Langzeitarbeitslose Menschen benötigen individuelle persönliche Beratungsgespräche und Hilfen zur Orientierung

    - die massive Reduzierung der Bundesmittel zur Eingliederung zurückgenommen wird, damit die Jobcenter nicht einseitig den Schwerpunkt auf arbeitsmarktnahe Hilfeempfänger und deren Integration legen müssen.
  • Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung anlässlich der Resolution über die Auswirkungen der geplanten Instrumentenreform im SGB II auf die Beschäftigungsförderung in Köln und den Kölner Haushalt zu informieren. Die Ausschüsse für Soziales und Senioren, Wirtschaft und Finanzen werden über diese Auswirkungen informiert.

II. Zur Umsetzung des Integrationsprogramms:

Der Rat der Stadt Köln fordert die mit der Umsetzung befassten Institutionen auf,

  • im Integrationsprogramm 2012 ausgewogene Maßnahmen für arbeitsmarktnahe und integrationsferne erwerbsfähige Hilfeempfänger vorzusehen. Dabei sind insbesondere folgende Schwerpunkte des Kölner Hilfesystems, die ursprünglich als Modell bei der Entwicklung des SGB II Pate gestanden haben, im Integrationsprogramm zu berücksichtigen: ProVeedel-JobBörsen, JobBörsen für Zielgruppen, Wege in Arbeit, Sprungbrett, JobPerspektive und Jugendbüros.
  • den im SGB II vorgesehenen Personalschlüssel von einer Integrationskraft je 75 unter 25 jährigen bzw. je 150 über 25 jährigen erwerbsfähigen Hilfeempfängern nachhaltig umzusetzen. Die Träger des Jobcenters Köln sind dazu aufgefordert, alle notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Ressourcen bereitzustellen. Die Arbeitsagentur wird gebeten, ihren Teil der Personalgestellung im Jobcenter angemessen und sozialverträglich anzupassen. Derzeit übernimmt die Stadt Köln bereits den überwiegenden Teil der Verantwortung, so dass von der Arbeitsagentur erwartet wird, nun ihren Anteil zu erbringen.


Begründung:

Die Bundesregierung hat die Instrumentenreform des SGB II und SGB III (Gesetzesentwurf zur Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente) vorgelegt.

Sozialpolitisch problematisch ist am vorgelegten Gesetzesentwurf, dass

• der Grundsatz des Förderns und Forderns im SGB II zur Disposition steht;
• Langzeitarbeitslose / arbeitsmarktferne Frauen und Männer weitgehend vom Arbeitsmarkt abgekoppelt werden, da nach der Instrumentenreform niedrigschwellige Angebote für Langzeitarbeitslose weggekürzt werden;
• die Instrumentenreform insofern die Zielsetzung des SGB II unterläuft, alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu unterstützen;
• die Instrumentenreform die bereits auf hohem Niveau bestehende Sockelarbeitslosigkeit in Deutschland weiter steigen lässt, wenn die Mehrheit der Langzeitarbeitslosen ohne individuelle Arbeitsförderungsmaßnahmen nicht am wirtschaftlichen Aufschwung partizipieren können;
• arbeitsmarktferne erwerbsfähige Leistungsempfänger zur staatlichen Alimentierung herabgestuft werden und durch diese Instrumentenreform auch dauerhaft alimentiert bleiben;
• die öffentlich geförderte Beschäftigung abgeschafft wird, wenn als eigenständiges Förderkriterium neben der Zusätzlichkeit und dem öffentlichen Interesse noch die Wettbewerbsfähigkeit von Arbeitsgelegenheiten eingeführt würde;
• der bisherige Beschäftigungszuschuss nach § 16e SGB II einerseits auch künftig anteilig vom Arbeitgeber selbst aufgebracht werden soll, die Stelle aber gleichzeitig wettbewerbsneutral sein muss, also nicht auf dem freien Markt erwirtschaftet werden kann;
• qualitativ hochwertige und arbeitsmarktnahe Arbeitsgelegenheiten mit hoher gesellschaftlicher Relevanz in der Stadtgesellschaft nicht mit einer Trägerpauschale von 150,- € aufrecht zu erhalten sind,

Besonders die Kommunen haben unter den bereits erfolgten Mittelreduzierungen im Eingliederungstitel für Leistungsbezieher nach SGB II zu leiden. Die Folgen sind schon jetzt deutlich spürbar. Sie engen den Handlungsspielraum der lokalen Träger der Grundsicherung erheblich ein und beschädigen die örtlichen Strukturen nachhaltig.
In einer Zeit, in der wiederum vollmundig Steuerentlastungen verkündet werden, ist jede weitere Kürzung zu Lasten der Arbeitssuchenden unverantwortlich.

Begründung zur Dringlichkeit:

Folgt mündlich!

 

Mit freundlichen Grüßen

Michael Zimmermann                  Jörg Frank
SPD-Fraktionsgeschäftsführer    Grüne-Fraktionsgeschäftsführer

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