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Archiv Pressemitteilungen

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Dringlichkeitsantrag: Zweckverband Sparkasse KölnBonn Weisung an die städtischen Vertreter

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln       
Bündnis 90 / Die Grünen im Kölner Rat

14.05.2007

Herrn Oberbürgermeister
Fritz Schramma
Rathaus


Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates
hier: Zweckverband Sparkasse KölnBonn Weisung an die städtischen Vertreter in der Zweckverbandsversammlung


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Antragsteller bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung der Ratssitzung am 15.05.2007 aufzunehmen:


Beschluss:

1. Für den Fall, dass zum 01.07.2007 eine Nachbesetzung von Positionen in der Zweckverbandsversammlung der Sparkasse KölnBonn erforderlich werden sollte, weist der Rat die von ihm in die Zweckverbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes „Zweckverband Sparkasse KölnBonn“ entsandten Mitglieder an,


____________________ mit Wirkung ab dem 01.07.2007 zum  vorsitzenden Mitglied des Verwaltungsrates der Sparkasse KölnBonn gem. § 10 Abs.1 Sparkassengesetz NRW aus dem Kreis der sachkundigen Mitglieder des Verwaltungsrates nach § 9 Abs. 2 lit b) SpkG NRW zu wählen.


____________________ mit Wirkung ab dem 01.07.2007 zur zweiten Stellvertreterin /zum zweiten Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds des Verwaltungsrates der Sparkasse KölnBonn gem. § 10 Abs. 2 SpkG NRW aus dem Kreis der sachkundigen Mitglieder des Verwaltungsrates nach § 9 Abs. 2 lit b) SpkG NRW zu wählen.


2. Für den Fall, dass ab dem 1. Juli 2007 eine Nachwahl der Position der ersten Stellvertreterin/des ersten Stellvertreters des vorsitzenden Mitgliedes des Verwaltungsrates der Sparkasse KölnBonn nach § 10 Absatz 2 SpkG NW erforderlich werden soll-te, weist der Rat der Stadt Köln die von ihm in die Zweckverbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes "Zweckverband Sparkasse KölnBonn" entsandten Mitglieder an, dem Wahlvorschlag der von der Bundesstadt Bonn in die Zweckverbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes "Zweckverband Sparkasse KölnBonn" entsandten Mitglieder zuzustimmen.

3. Sofern für den Zeitraum ab dem 1. Juli 2007 eine Nachwahl eines stellvertretenden sachkundigen Mitgliedes des Verwaltungsrates der Sparkasse KölnBonn nach § 9 Absatz 2 Buchstabe b und § 11 Absätze 1 und 4 SpkG NW erforderlich werden sollte, weist der Rat der Stadt Köln die von ihm in die Zweckverbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes "Zweckverband Sparkasse KölnBonn" entsandten Mitglieder gemäß an, dem entsprechenden Wahlvorschlag der von der Bundesstadt Bonn die Zweckverbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes "Zweckverband Sparkasse KölnBonn" entsandten Mitglieder zuzustimmen.

4. Der Rat der Stadt Köln weist die von ihm in die Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes der Sparkasse KölnBonn" entsandten Mitglieder an, dem Wahlvorschlag der von der Bundesstadt Bonn entsandten Mitglieder in die Zweckverbandsversammlung für die Nachwahl des ausgeschiedenen stellvertretenden Mitgliedes des Verwaltungsrates der Sparkasse KölnBonn, Frau Jutta Giering, gemäß § 9 Absatz 2 Buchstabe c SpkG NW (Dienstkraft im Verwaltungsrat) und § 11 Absatz 4
SpkG NW zuzustimmen.


Begründung:

Erfolgt mündlich


Begründung der Dringlichkeit:

Die nächste Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes der Sparkasse KölnBonn tagt am 18. Juni 2007. Vor diesem Termin findet keine weitere Sitzung des Rates der Stadt Köln statt, der eine Weisung gemäß den durch die Fusion der Bonner und Kölner Sparkasse geltenden Vereinbarungen beschließen könnte.

Mit freundlichen Grüßen

 
Michael Zimmermann                   Jörg Frank
SPD-Fraktionsgeschäftsführer     GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

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