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Archiv Pressemitteilungen

Über die Jahre haben sich viele Pressemitteilungen und Kommentare zum aktuellen politischen Geschehen angesammelt. Hier sind die Pressemitteilungen der GRÜNEN im Kölner Rat aus den letzten Jahren zu finden. Wir wünschen viel Spaß beim Stöbern. Sollte etwas spezielles gesucht werden, so verwenden Sie bitte auch unsere Suchfunktion.

2019 haben wir unsere Webseite erneuert, die älteren Mitteilungen sind nur teilweise dem neuen Design angepasst worden ;-).

Erstmals Bürgerentscheid?

Wenn sich der Rat am 13. April nicht dafür entscheidet, dem Bürgerbegehren zum Erhalt des Schauspielgebäudes zu folgen, muss ein Bürgerentscheid eingeleitet werden.
Dies wäre für Köln ein Novum. Bislang scheiterten Initiativen für Bürgerentscheide, da Ratsmehrheiten ihre Zulässigkeit nicht anerkannten. Die juristischen Begründungen waren zumeist fragwürdig, die politischen Motive durchsichtig. So kassierte eine CDU/SPD-Ratsmehrheit das Bürgerbegehren gegen den Godorfer Hafenausbau „als unzulässig“ ein. Ende 2007 wurde es von über 35.000 Bürger & Bürgerinnen per Unterschrift unterstützt.
Ebenso wie die Initiative „Mut zur Kultur“ richtete sich auch das damalige Begehren gegen einen Ratsbeschluss, der aufgehoben werden sollte.
Die nun anstehende Entscheidung ist im Übrigen von so großer politischer Relevanz, dass ein Bürgerentscheid der demokratisch beste Weg wäre.    
Laut Gemeindeordnung (§ 26) ist ein Bürgerbegehren gegen einen Ratsbeschluss innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntmachung des Beschlusses einzureichen. Mindestens 23.146 gültige Unterschriften waren notwendig. Diese Hürde nahmen die Begehrer souverän. Der Rat ist nun verpflichtet, unverzüglich seine Zulässigkeit festzustellen. Nur wenn der Rat dem Bürgerbegehren folgt, unterbleibt ein Bürgerentscheid.
Im Rat haben die Begehrenden das Recht, ihr Anliegen zu begründen. Bei einem Bürgerentscheid kann über die zu entscheidende Frage nur mit Ja oder Nein abgestimmt werden. Sie ist entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20% der Bürger & Bürgerinnen beträgt. Beim Bürgerentscheid sind wie bei der Kommunalwahl in Köln 771.523 Menschen abstimmungsberechtigt. 20% davon sind somit knapp 155.000 Bürger & Bürgerinnen.

Die vom Kölner Rat für Bürgerentscheide beschlossene Satzung bestimmt, dass die Abstimmung an einem Sonntag von 8 bis 18 Uhr erfolgen muss, nämlich „zwischen der fünften und der dreizehnten Woche nach der Zurückweisung des Bürgerbegehrens durch den Rat“ (§ 5). Die Stimmräume sollen in städtischen Gebäuden untergebracht sein – so wie bei der Kommunalwahl. Bei den Stimmbezirken sollen die Verwaltungsgrenzen eingehalten werden. Kein Stimmbezirk soll mehr als 5.000 Einwohnende umfassen (§ 7). Die Satzung schreibt vor, dass ein umfangreiches Abstimmungsrecht mit Stellungnahmen der Begehrende, der Verwaltung und der Ratsfraktionen erstellt und an alle Wahlberechtigten versandt wird (§ 11). Mit der Abstimmungsbenachrichtigung erhält jede/r auch die Möglichkeit, die Abstimmung per Brief beantragen zu können(§ 10, § 13). 

von Jörg Frank

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