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Archiv Pressemitteilungen

Über die Jahre haben sich viele Pressemitteilungen und Kommentare zum aktuellen politischen Geschehen angesammelt. Hier sind die Pressemitteilungen der GRÜNEN im Kölner Rat aus den letzten Jahren zu finden. Wir wünschen viel Spaß beim Stöbern. Sollte etwas spezielles gesucht werden, so verwenden Sie bitte auch unsere Suchfunktion.

2019 haben wir unsere Webseite erneuert, die älteren Mitteilungen sind nur teilweise dem neuen Design angepasst worden ;-).

Grüne Anfrage: Vorbehaltsnetz für Kölner Straßen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat

Gleichlautend

An den Vorsitzenden
des Verkehrsausschusses
Herrn Manfred Waddey

Herrn Oberbürgermeister
Jürgen Roters
Rathaus

Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
hier: Vorbehaltsnetz für Kölner Straßen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

bitte nehmen Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses:

In den Bezirksvertretungen macht sich verstärkt Unmut breit, da von diesen beschlossene Anträge zur Einführung von Tempo 30 Bereichen von der Verwaltung mit dem Hinweis auf ein sogenanntes „Vorbehaltsnetz“, einem Netz von Vorfahrtsstraßen, abgelehnt werden.

Auf Straßen in diesem Vorbehaltsnetz wird in der Regel eine Fahrgeschwindigkeit von 50km/h zugelassen. Augenscheinlich ist diese Straßeneinordnung nicht mehr zeitgemäß, da durch veränderte gesellschaftliche und gesetzliche Rahmenbedingungen die Einführung von Tempo 30 auch bei Straßen, die nicht ausschließlich Wohnstraßen sind, sinnvoll sein kann.

Wir bitten die Verwaltung um Stellungnahme zu den folgenden Fragen:

  1. Reicht das sogenannte Vorbehaltsnetz als Grundlage, um die in den Bezirksvertretungen gefassten Beschlüsse zur Einführung von Tempo 30 verwaltungsmäßig nicht umzusetzen?
  2. Warum werden für den Fall der Unzuständigkeit der BVen diese Beschlüsse nicht dem Verkehrsausschuss zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt?
  3. Welche anderen Maßnahmen schlägt die Verwaltung zum Beispiel zur Einhaltung des Lärmschutzes oder zur Sicherung von Schulwegen an den betreffenden Straßen vor?
  4. Besitzt das derzeitige Vorbehaltsnetz noch einen aktuellen Verkehrslenkungswert, bzw. wie beurteilt die Verwaltung den Sinn eines solchen Vorfahrtsstraßennetzes?
  5. Aus welchem Jahr stammt der Beschluss zur Einführung eines  Vorbehaltsnetzes und welcher Maßnahmen bedarf es, dieses Vorbehaltsnetz aufzuheben?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Jörg Frank                  gez. Bettina Tull
Fraktionsgeschäftsführer     Verkehrspolitische Sprecherin

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