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Archiv Pressemitteilungen

Über die Jahre haben sich viele Pressemitteilungen und Kommentare zum aktuellen politischen Geschehen angesammelt. Hier sind die Pressemitteilungen der GRÜNEN im Kölner Rat aus den letzten Jahren zu finden. Wir wünschen viel Spaß beim Stöbern. Sollte etwas spezielles gesucht werden, so verwenden Sie bitte auch unsere Suchfunktion.

2019 haben wir unsere Webseite erneuert, die älteren Mitteilungen sind nur teilweise dem neuen Design angepasst worden ;-).

GRÜNE für mehr Klarheit - Anfrage Wahlprüfungsausschuss

Das Verwaltungsgerichtsurteil und die Kontroversen – insbesondere mit dem früheren Wahlleiter Stadtdirektor Kahlen – nehmen die GRÜNEN zum Anlass, auf eine weitere rechtliche und organisatorische Klärung des Auszählungsverfahrens zu drängen. Für zukünftige Wahlen sind Klarheit und eine Verbesserung des Auszähl-Vorgangs notwendig. Die nächste Wahl ist am 13. September zum Amt der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters.Die grüne Ratsfraktion hat der folgende Anfrage für den Wahlprüfungsausschuss am 22. Juni gestellt:


FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,

An den
Vorsitzenden des Wahlprüfungsausschusses
Herrn Dr. Ralph Elster

Herrn
Oberbürgermeister Jürgen Roter

Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Wahlprüfungsausschuss 
Rechtliche Fragen zur Neuauszählung und Konsequenzen

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir möchten Sie bitten, in die Tagesordnung des Wahlprüfungsausschusses am 22. Juni 2015 folgende Anfrage aufzunehmen:

Anlässlich der weiteren Würdigung des Konflikts über die Neuauszählung der Kommunalwahl 2014 bitten wir um Beantwortung folgender Fragen. Dabei bitten wir die Verwaltung ausdrücklich, ihre Antworten zu 1 und 2 mit der Bezirksregierung und dem Innenministerium abzustimmen.

  1. Hätte der Wahlprüfungsausschuss, wie von der CDU beantragt, überhaupt eine Neuauszählung des strittigen Stimmbezirks 20874 im Wahlbezirk 14 vornehmen dürfen, oder hätte er dem Rat empfehlen müssen, den Wahlausschuss mit der erneuten öffentlichen Auszählung zu beauftragen – wie es ja aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichts geschehen ist?
  2. In der Sitzung des Wahlprüfungsausschusses am 24.11.2009 wurde unter TOP 1.3 der Wahleinspruch des Herrn Karl-Heinz Daniel gegen die Gültigkeit Bezirksvertretungswahl im Stadtbezirk Rodenkirchen (4579/2009) behandelt, in dem eine Neuauszählung der Bezirks-vertretungswahl im Stadtbezirk Rodenkirchen wegen des sehr knappen Scheiterns der Freien Wähler gefordert wurde. Dazu erläuterte der damalige Wahlleiter Stadtdirektor Guido Kahlen, dass das Wahlergebnis u.a. durch Zählung durch zwei Mitarbeiter des Wahlamtes, unabhängig voneinander ohne Kenntnis des vorhergehenden Ergebnisses, nachgeprüft worden sei. In den Diskussionen des Wahlprüfungsausschusses über die Prüfung der Kommunalwahl 2014 hatte Stadtdirektor Kahlen erklärt, dass er als Wahlleiter berechtigt sei, zwischen der Feststellung des vorläufigen amtlichen Ergebnisses und der Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Ergebnisses Nachzählungen zu veranlassen.
    Ist eine solche Vorgehensweise rechtlich durch das Kommunalwahlgesetz NRW gedeckt und wie ist bei einem solchen Vorgehen die Öffentlichkeit der Wahl gewährleistet?
  3. Welche Konsequenzen für die Stimmenauszählung beabsichtigt die Verwaltung aus dem Konflikt über die Neuauszählung der Kommunalwahl 2014 und die Hinweise des Verwal-tungsgerichts Köln in seiner Urteilsbegründung vom 25.03.2015 für zukünftige Kommunal-wahlen – insbesondere die bevorstehende Oberbürgermeisterwahl – zu ziehen? Soll z.B. zukünftig routinemäßig eine zweite Zählung der Stimmzettel erfolgen?
  4. Auf Basis welcher Regularien erfolgt die personelle Besetzung der Wahlvorstände durch den Wahlleiter und auf welche Weise werden präventiv Vorkehrungen getroffen, die das Risiko von Absprachen von Mitgliedern eines Wahlvorstandes minimieren?


Mit freundlichen Grüßen


gez. Jörg Frank    
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

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Ratsfraktion | Verwaltung