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ELISABETH HUTHER (in Elternzeit)


Archiv Pressemitteilungen

Über die Jahre haben sich viele Pressemitteilungen und Kommentare zum aktuellen politischen Geschehen angesammelt. Hier sind die Pressemitteilungen der GRÜNEN im Kölner Rat aus den letzten Jahren zu finden. Wir wünschen viel Spaß beim Stöbern. Sollte etwas spezielles gesucht werden, so verwenden Sie bitte auch unsere Suchfunktion.

2019 haben wir unsere Webseite erneuert, die älteren Mitteilungen sind nur teilweise dem neuen Design angepasst worden ;-).

Hafenausbau: Bürgerbefragung? Nur unter fairen Bedingungen!

 Wir stärken die kommunale Demokratie
„Wir wollen mehr direkte Mitbestimmungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger in unseren Städten und Gemeinden erreichen. Orientiert am bayrischen Modell werden wir deshalb die Hürden bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden senken und die Ausschlüsse einschränken.“
(aus SPD-GRÜNE Koalitionsvertrag NRW 2010 – 2015)

„Bürgerbefragung“ über den Hafenausbau Godorf?

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Kölner Rat steht der Idee einer Bürgerbefragung über den seit über 25 Jahren heftig umstrittenen Ausbau des Godorfer Hafens grundsätzlich positiv gegenüber. Eine solche Bürgerbefragung ist allerdings nur dann sinnvoll und demokratisch, wenn der Kölner Rat folgendes gewährleistet:

 Faire und gleichberechtigte Voraussetzungen für beide Seiten

 Gleiche Chancen für beide Seiten

 Gewährleistung der Bindungswirkung des Befragungsergebnisses

Die Kölner SPD-Führung schlägt allerdings eine „freiwillige Bürgerbefragung“ nach den derzeitigen Regeln des Bürgerentscheids der NRW-Gemeindeordnung vor. Dies erfüllt aber keineswegs die Bedingungen der Chancengleichheit.

Zustimmungsquorum

Das gesetzlich geltende Quorum, wonach mindestes 20% aller Stimmberechtigten die zur Abstimmung stehende Frage bejahen müssen, ist eine solch hohe Hürde, dass in NRW Bürgerentscheide insbesondere in Großstädten faktisch chancenlos sind. 40 % aller Begehren werden für unzulässig erklärt und jeder zweite Bürgerentscheid ist ungültig.  Für Köln bedeutet dies, dass 771.523 Bürgerinnen und Bürger bei einem Bürgerentscheid abstimmungsberechtigt sind (Daten aus 2010). Mindestens 154.305 Bürgerinnen und Bürger müssten die zur Abstimmung gestellte Frage mit „Ja“ beantworten.

Köln-SPD contra NRW-SPD

Dies möchte die rot-grüne NRW-Koalition ändern. Die Landesregierung wird in Kürze eine Gesetzesänderung in den Landtag einzubringen, wonach besagtes Quorum auf 10 % abgesenkt werden soll. Danach läge das Zustimmungsquorum in Köln bei 77.153. Die Kölner SPD-Führung stellt sich offensichtlich gegen diesen rot-grünen Vorschlag und möchte die Bürgerbefragung noch vor der Gesetzesänderung durchführen.

Bürgerbefragung nach Kommunalwahlregeln

Die hohen Hürden stehen in einem merkwürdigen Gegensatz zur Realität aktueller Kommunalwahlen. An der Kölner Kommunalwahl 2009 nahmen 375.446 Wählerinnen und Wähler teil (49,1%), davon waren 371.321 Stimmen gültig. Die SPD erhielt 103.918, die CDU 103.568, die GRÜNEN 80.451 und die FDP 34.907 Stimmen. Selbst die Stimmenzahl der sogenannten Volksparteien liegt 1/3 unter dem Zustimmungsquorum des Bürgerentscheids.
Somit droht ein Bürgerentscheid entweder wegen zu geringer „Ja“-Stimmenzahl zu scheitern oder aber die Form der Fragestellung entscheidet, so dass entweder Befürwortende oder Gegner von vornherein benachteiligt werden.
Die GRÜNEN im Kölner Rat sind dafür, eine vom Rat in Gang gesetzte „Bürgerbefragung“ an den Gegebenheiten und Bestimmungen der Kommunalwahl auszurichten. Eine Kommunalwahl hat keine irgendwie gearteten Mindestquoren. Deshalb schlagen die GRÜNEN vor: Es gilt kein Quorum – weder bei der Anzahl der „Ja“-Stimmen, noch bei der Teilnahme.

Fragestellung

Die Art der Fragestellung ist bereits eine Vorentscheidung für Befürwortende bzw. Gegner. Die Frage könnte lauten: „Stimmen Sie dem Vorhaben, den Hafen Köln-Godorf auszubauen, zu?“ In diesem Falle müssten sich über 154.000 Abstimmungsberechtigte dafür aussprechen. Die Kölner SPD-Führung favorisiert offenbar die Fragestellung des Bürgerbegehrens aus 2007, die aber gerichtlich für unzulässig erklärt wurde. Die Fragestellung sollte weder Befürwortende noch Gegner bevorteilen.

Bindungswirkung

Eine „freiwillige Bürgerbefragung“ hat keine bindende Wirkung, dass Rat und Verwaltung im Sinne des Ergebnisses handeln. Ob die Fraktionen im Kölner Rat verlässlich zu einer Selbstverpflichtung bereit sind, ist unklar. Ungeklärt ist auch, welche Auswirkungen die Gerichtsurteile zum rechtlich unzulässigen Bürgerbegehren 2007 und das bis Ende März 2011 zu erwartende OVG-Urteil zum Planfeststellungsbeschluss über den Hafenausbau haben. Das OVG hat im Juli 2010 den Baustopp bestätigt.

Faire Information

Im Vorfeld der Bürgerbefragung müssen für Befürwortende und Gegner gleiche Chancen und faire Bedingungen gelten. Daher müssen sich Stadtverwaltung, Oberbürgermeister, HGK AG und der Stadtwerke-Konzern neutral verhalten und keine öffentliche Werbung für den Ausbau betreiben. Auf „stadt-koeln.de“ bzw. „koeln.de“ dürfen Befürwortende und Gegner ihre Positionen gleichberechtigt darstellen. Der Rat soll zudem Voraussetzungen schaffen, dass die Bürgerinnen und Bürger die Argumente von Befürwortenden und Gegnern nachvollziehen können, z.B. durch ein moderiertes Panel von Experten, fachlich versierten Befürwortenden und Gegnern, das via Internet bzw. TV übertragen werden könnte.

Köln, 04. Februar 2011
verantwortlich: Jörg Frank, Fraktionsgeschäftsführer

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